Quatsch nicht juristisch nach § 118 BGB so verständig daher!
Was ich schrieb, das ist eher ein Grund dem Rechtsstaat seine Wiederbelebung zu empfehlen, ohne wenn und aber - und ebenso ohne unnützes Gelaber!
Es gab doch mal ein König oder war es ein Priester
,der wollte?Ah Salomon
Du Kindskopf! Die Kindskopfteilung ist eines der schwierigsten Unterfangen in der Medizin und bei vermögenden Eltern stellt es unter Umständen eine schwierige juristische Materie bezüglich Sicherung und Rückversicherung operativ gefährdeter Schutzbefohlener dar.
Es ist kaum möglich durch das Unterlassen im Nichtstun (ohne juristische Grundkenntnisse) nicht falsch verstanden zu werden und dies sollte Dir echt zu denken geben!
Bernies Sage