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Sollen Strafgefangene " aushäusig" arbeiten dürfen?

M

Marianne

Guest
www.neustart.at/jasicher


Dieser Link, herausgegeben vom Österreichischen Justizministerium , informiert über - nicht nur - eine Möglichkeit, Strafgefangene in der Haftanstalt, sozusagen " sinnvoll" arbeiten zu lassen,und unter bestimmten Umständen mehr als bisher "Freigänger" tagsüber in die Arbeit zu entlassen.

Eure Meinung würde mich interessieren.

Da muss er Tüten kleben und det jefiel ihm nich ....
Diese Zeilen eines Berliner Gassenhauers fielen mir unwillkürlich zu diesem Thema ein.
Und: eene Arbeet, die Ede, dem Langfinga, jefällt, die mechte er denn nachn Knast valleicht ooch weita machen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Prinzipiell

würde ich sagen eine "ausserhäusige Beschäftigung" kann die Resozialisierung durchaus fördern. Im Falle von Sexualdelikten und anderen Kapitalverbrechen sollte sie aber nur dann ermöglicht werden, wenn garantiert KEINE Gefahr für die Umwelt besteht.
Nach meinen Erfahrungen und dem was passiert, was Publik wird, ist dies aber mit der bisherigen Rechtsprechung zumindest hier in D nicht gewährleistet, deshalb in diesen Fällen NEIN.
 
Ich frage mich, wo liegt dann noch eine "Bestrafung" vor. Was unterscheidet die "Gefangenen" noch von "freien" Arbeitern?
 
Hi, Janwal:

Du hast natürlich ganz Recht. Dieses Arbeitsrecht darf nur für die Horden von Kleinkriminellen gelten - gilt auch nur - denen so Resozialisierung zumindestens eher ermöglicht wird - die Schweren Jungs müssen - nicht außen vor, sondern innen drin bleiben * kleines Wortspielchen*.


Deine Frage Fussel, ist mit einer ganz klaren Gegenfrage zu beantworten.
Stell Dir vor, Du sitzt ein und darfst nur zum Arbeiten raus.
Alles klar? Prima !


Marianne
 
Sollen Strafgefangene.......

Ich finde es richtig und gut, wenn man gewisse Kriminelle (keine Schwerverbrecher) mit der Fußfessel außerhalb der Gefängnisse arbeiten lässt.

Erstens hilft es dem vom rechtmäßigen Weg abgekommenen Menschen in seiner Menschwerdung - Resozialisierung - und

zweitens entlastet es die überfüllten Gefängnisse.

Was die Gefangenen von den freien Arbeitern unterscheidet ist die Fußfessel und dass er sich die Arbeit nicht aussuchen kann. Ein Verurteilter ist in diesem Fall nicht frei, doch wird ihm das Leben außerhalb des Gefängnisses ein wenig erleichtert. Er kann sich dadurch selbst besser entwickeln, ein menschenwürdigeres Dasein ist gegeben und der Gesellschaft ist auch gedient.

suche
 
:ironie:

schön, das nimmt einen doch gänzlich die angst straftaten zu begehen!
knast wird zu besseren hotelbesuch klasse!

he jugend von heute, betrügt wo ihr könnt, denn mehr wie einen job und eine schlafstette bekommt ihr nicht dafür.

doch das müsste doch den ganzen arbeitslosen kids echt hoffnung machen!
betrug lohnt sich gleich doppelt.

traurig das ich so ein ehrlicher depp bin!:doof:

lg binchen
 
von fussel: Ich frage mich, wo liegt dann noch eine "Bestrafung" vor. Was unterscheidet die "Gefangenen" noch von "freien" Arbeitern?

Der Satz gefällt mir. Man könnte umgekehrt auch auf die Idee kommen, dass der Wunsch der Freien nach „Arbeiten und Leben im Freien“, keinen Unterschied zum Bestraften erkennen lässt. Wer ist der Freie und wer der Bestrafte. Oder ist die Idealvorstellung von Freiheit eigentlich eine Strafe?

Mein Beitrag trägt leider nichts zum Thema bei, aber ich musste das eben mal loswerden.

Viele Grüße
Bernd
 
marianne schrieb:
Deine Frage Fussel, ist mit einer ganz klaren Gegenfrage zu beantworten.
Stell Dir vor, Du sitzt ein und darfst nur zum Arbeiten raus.
Alles klar? Prima !
nein, es ist leider nicht klar.
Worin siehst du die Bestrafung? Isolation von der Gesellschaft kann es ja nicht mehr sein.
 
Bernd, Fussel!



Ein "Freier" - nur im völlig alltagssprachlichen Sinne kann nach der Arbeit a) nach Hause gehen, dort b) alleine sich seine Beschäftigung aussuchen, er kann c) mit seiner Freundin ausgehen oder anderes machen - d) z.B. ims Kino gehen usw usw Er kann Urlaub machen - neue Freundschaften z.B, am Fußballplatz schließen.... die Liste unserer "Freiheiten" ist endlos.

All das ist nur umgangssprachlich Freiheit - und all das hat ein Strafgefangener, der die "Gnade" des Arbeitsausganges hat, eben nicht.


Haft ist immer Freiheitsberaubung - in meinen Augen durch die Gesellschaft völlig legitimiert. Der Schutz der Gesellschaft muss im Vordergrund stehen. Darum werden auch immer nur Kleinkriminelle in den Genuss dieser Maßnahem kommen.


Aber: der Strafvollzug muss human und nicht vom Rachegedanken bestimmt sein und Besserungsmöglichkeiten für Besserungsfähige mit einschließen.Das ist eben das aushäusige Arbeiten - ua.

Marianne
 
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ich war noch nie im Gefängnis

als Insasse einer Zelle würde ich mich wohl sämtlichen Therapieversuchen verweigern

in einem Arbeitslager hätte ich dazu keine Gelegenheit (Arbeitsverweigerung?)

wenn die Zwangsarbeit ausreichend interessant wäre,
dann würde ich mich wohl leichter vom kriminellen Umfeld lösen können,
(dann würde ich wohl auch nicht weiter abrutschen)
und hätte wohl nach Absitzen meiner Strafe bessere Chancen,
ein normales Leben zu führen
 
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