Meldung aus unserem Bundestag
Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland
Berlin: (hib/STO) Die Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland ist Thema der Antwort der Bundesregierung (20/4511) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4025). Wie die Bundesregierung darin schreibt, sind ihr bisher Ausreisen von zwei Personen mit Bezügen zur „Politisch motivierten Kriminalität - ausländische Ideologie“ bekannt geworden, die potenziell beabsichtigten, die russische Armee im Angriffskrieg gegen die Ukraine zu unterstützen. Beide Personen verfügten über die deutsche Staatsbürgerschaft, eine der Personen zusätzlich über die russische Staatsbürgerschaft. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung die zwei Personen mit Bezügen zur politisch motivierten Kriminalität nach Deutschland zurückgekehrt.
Zudem sind der Bundesregierung den Angaben zufolge bisher Ausreisen von zehn Personen mit Bezügen zur politisch motivierten Kriminalität bekannt geworden, die potenziell beabsichtigten, die ukrainische Armee zu unterstützen. Der überwiegende Anteil dieser Ausreisen entfalle hierbei auf den Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität. Die meisten Personen, die ausgereist sind, besitzen laut Vorlage die deutsche Staatsangehörigkeit. „Nach Erkenntnissen der Bundesregierung sind sechs der Personen mit Bezügen zur politisch motivierten Kriminalität nach Deutschland zurückgekehrt“, heißt es in der Antwort des Weiteren.
In der Antwort selbst heißt es exakt:
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Personen vor, die ei-
nen festen Wohnsitz in Deutschland hatten und ausgereist sind, um die uk-
rainische Armee in der kriegerischen Auseinandersetzung mit Russland zu
unterstützen (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
Zur Gesamtzahl aller ausgereisten Personen im Sinne der Fragestellung liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Der Bundesregierung sind bisher
Ausreisen von zehn Personen mit Bezügen zur Politisch motivierten Kriminali-
tät bekannt geworden, die potenziell beabsichtigten, die ukrainische Armee zu
unterstützen. Der überwiegende Anteil dieser Ausreisen entfällt hierbei auf den
Bereich der Politisch motivierten Kriminalität -rechts-. Die meisten Personen,
die ausgereist sind, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Was mich interessiert. Wie es sich rechtlich verhält, wenn DE bekannt ist, dass Deutsche ausreisen um RU im Krieg gg. UKR zu unterstützen, bzw. UKR gegen RU.
An der Ausreise kann man deutsche Bürger vermutlich nicht einfach so hindern?
In der Schweiz ist das anscheinend möglich.
Um im Ukraine-Krieg zu kämpfen, begehen vier britische Soldaten Fahnenflucht. Jetzt fürchtet die Regierung, Putin könnte dies als Kriegserklärung ansehen.
www.nau.ch
Im Ukraine-Krieg hat Präsident Wolodymyr Selenskyj eine Fremdenlegion gegründet. Bislang haben sich 20'000 Freiwillige aus der ganzen Welt zum Dienst gemeldet. Den freiwilligen Kämpfern wollen sich auch vier Briten anschliessen.
Bei ihnen handelt sich um aktive Angehörige der Armee. Eine Kampfhandlung ihrerseits könnte der russische Machthaber Wladimir Putin als Kriegserklärung interpretieren. Sollten russische Truppen sie an der Front aufspüren, könnte Russland somit einen Dritten Weltkrieg rechtfertigen, so die Befürchtung.
Schweizer dürfen nicht in Ukraine Krieg ziehen
Die britische Regierung unterstützt Selenskyjs Pläne einer Fremdenlegion im Ukraine-Krieg. Sie gab grünes Licht für kampffreudige Veteranen – nicht aber für aktive Soldaten.
Auch zwei Schweizer wollten sich der Fremdenlegion in der Ukraine anschliessen, wie vergangene Woche bekannt wurde. Die Schweizer Militärjustiz stellte aber klar, dass eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren droht.
Im Resultat wäre das ja eine Unterstützung, bzw.
Kriegsbeteiligung durch Deutsche. Ok, es sind nicht viele, aber es ist ja eine prinzipielle Frage.
Wie man obigem Artikel entnehmen kann, könnte dies durchaus von RU als als Kriegserklärung angesehen werden.
Das würde ihm ja zusätzlich in die Hände spielen. Brauchen tut er das zwar nicht, da er ohnehin alle "Gesetze" und Moral bricht, aber deeskalierend ist es ja nicht.
Daher müsste der Dt. Staat so etwas doch verhindern können?
Oder eben die NATO.
Oder auch GB. Das gehört ja auch zur NATO.
Denn: Im Zuge der Kriminalisierung der Aktivisten "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung, reichen ja schon wenige Anzeichen zur Strafbarkeit.
Und auch hier heißt es:
Zum ukrainischen „Regiment Asow“ und zur möglichen Verstärkung durch deutsche Freiwillige aus dem rechtsextremistischen Milieu
Ausgewählte Quellen und Faktenübersicht
„Schon seit Beginn der Eskalation des Ukraine-Konflikts achtet die
Bundespolizei verstärkt darauf, mögliche Ausreisen deutscher
Rechtsextremisten in das Gebiet zu verhindern. Das geht aus einer
Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der In
nenpolitikerin Martina Renner (Linke) hervor, die der Deutschen
Presse-Agentur vorliegt.“96 97
TM, der Meinung, dass man derart Freiwillige, egal ob für UKR oder für RU daran hindern müsste