Weltendenker
Member
- Registriert
- 24. Juni 2009
- Beiträge
- 229
AW: Rente für Kinderlose - ja / nein
Richtig ist, es handelt sich bei der Rentenversicherung um eine Versicherung. Das von ihnen beschriebene System der Versicherung entspricht einer Kapitalgedeckten Versicherung. Eine Kapitalgedeckte Versicherung funktioniert wie folgt:
Kapitalgedeckte Versicherung
Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein Kalkulations- und Finanzierungsverfahren von (privaten) Individualversicherungen sowie von Sozialversicherungen, die auf Pflichtmitgliedschaft beruhen.
Dabei werden die Sparanteile aus den Beiträgen der Versicherten am Kapitalmarkt angelegt und für jeden einzelnen Versicherten ein Deckungskapital gebildet, das nach dem Ansparen die zu zahlenden Leistungen abdecken soll. Alle laufenden und zukünftigen Ansprüche werden aus diesem individuellen Deckungskapital in entsprechender Höhe bedient.
Quelle : Wikipedia
Aber: So funktioniert die Versicherung der Rente nicht.
Übrigens auch nicht die AV, KV und PFV
Bei diesen Versicherungen handelt es sich um Umlagegedeckte Versicherung.
Das Umlageverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von Sozialversicherungen, speziell der
- Altersvorsorge
- Krankenversicherung
- Arbeitslosenversicherung.
Die eingezahlten Beiträge werden unmittelbar zur Rentenfinanzierung der Leistungsberechtigten herangezogen, also an diese wieder ausbezahlt.
Unterschied zwischen Kapitalgedeckte Versicherung und Umlageverfahren
Im Gegensatz zum Umlageverfahren werden beim Kapitaldeckungsverfahren die Beiträge angespart und verzinst bzw. in andere Anlageformen investiert, um im Leistungsfall (z. B. bei Eintritt in den Ruhestand) ausgezahlt zu werden.
Kurz gesagt:
Du legst das Geld nicht für Dich zurück. Sondern Deine Kinder zahlen Deine Rente. Das bedeutet Umlagesystem. Das bedeutet Generationgerechtigkeit. Wenn alle nach diesem System handeln, handeln sie Solidarisch. Macht einer nicht mit weil er keiner Kinder bekommt will, so handelt er unsolidarisch wenn er v.a. trotzdem auf einen Rentenanspruch besteht.
Das Rentensystem ist so ausgelegt, dass jeder mit seinen Einzahlungen das Kapital einbringt, damit seine eigene Rente finanziert werden kann. Es läuft im Prinzip wie eine Versicherung, wobei die Rente der "Schadensfall" ist. Und wie bei einer Versicherung bekommt man umso mehr raus, je höher die Prämien sind - bis bei Schadensversicherungen es zur Überversicherung kommt, dann kriegt man dort natürlich NICHT mehr raus als die Schadenssumme, aber das nur nebenbei.
Richtig ist, es handelt sich bei der Rentenversicherung um eine Versicherung. Das von ihnen beschriebene System der Versicherung entspricht einer Kapitalgedeckten Versicherung. Eine Kapitalgedeckte Versicherung funktioniert wie folgt:
Kapitalgedeckte Versicherung
Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein Kalkulations- und Finanzierungsverfahren von (privaten) Individualversicherungen sowie von Sozialversicherungen, die auf Pflichtmitgliedschaft beruhen.
Dabei werden die Sparanteile aus den Beiträgen der Versicherten am Kapitalmarkt angelegt und für jeden einzelnen Versicherten ein Deckungskapital gebildet, das nach dem Ansparen die zu zahlenden Leistungen abdecken soll. Alle laufenden und zukünftigen Ansprüche werden aus diesem individuellen Deckungskapital in entsprechender Höhe bedient.
Quelle : Wikipedia
Aber: So funktioniert die Versicherung der Rente nicht.
Übrigens auch nicht die AV, KV und PFV
Bei diesen Versicherungen handelt es sich um Umlagegedeckte Versicherung.
Das Umlageverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von Sozialversicherungen, speziell der
- Altersvorsorge
- Krankenversicherung
- Arbeitslosenversicherung.
Die eingezahlten Beiträge werden unmittelbar zur Rentenfinanzierung der Leistungsberechtigten herangezogen, also an diese wieder ausbezahlt.
Unterschied zwischen Kapitalgedeckte Versicherung und Umlageverfahren
Im Gegensatz zum Umlageverfahren werden beim Kapitaldeckungsverfahren die Beiträge angespart und verzinst bzw. in andere Anlageformen investiert, um im Leistungsfall (z. B. bei Eintritt in den Ruhestand) ausgezahlt zu werden.
Kurz gesagt:
Du legst das Geld nicht für Dich zurück. Sondern Deine Kinder zahlen Deine Rente. Das bedeutet Umlagesystem. Das bedeutet Generationgerechtigkeit. Wenn alle nach diesem System handeln, handeln sie Solidarisch. Macht einer nicht mit weil er keiner Kinder bekommt will, so handelt er unsolidarisch wenn er v.a. trotzdem auf einen Rentenanspruch besteht.