Weltendenker
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- 24. Juni 2009
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AW: Rente für Kinderlose - ja / nein
Das ist unsinn. Zum einen hängt eigentlich nicht die Arbeit die Du leistet davon ab ob Du in das Rentensystem einzahlst, sondern das Dir zugewiesene Einkommen in der Gesellschaft (Deshalb musst Du nicht physisch gearbeitet haben)
Beispielsweise habe ich 6 Monate ein Arbeitsvertrag gehabt, obwohl ich nie gearbeitet habe. In diesen habe ich aber die vollen Rentenbeiträge geleistet. Auch das ist also wie man sieht wieder eine frage von gesellschaftlicher Verteilung. Sprich wenn man so ran geht kann man alles aufziehen. Ob ein Land aus seinen Kindern einen Nutzen zieht, hängt auch Maßgeblich vom Land selbst ab.
Und das Kinder groß ziehen in Ihren Augen keine Arbeitsleistung darstellt kann ich mir nur damit erklären dass sie wahrscheinlich selbst noch keine Kinder haben / hatten. Wenn Erziehungsleistung keine Arbeitsleistung ist, dann stelle ich mir viele Fragen
- Ist der Beruf des Erziehers keine Arbeit ?
- Warum bekommt ein Erzieher dann Einkommen? Etwa für das Faulenzen ?
- Warum läuft Elternzeit nicht unter Arbeitslosigkeit ?
Was Arbeitsleistung ist, ist doch nur eine Bürokratische Sache. Eine Arbeit ist in unserem System nicht unbedingt physische Arbeit sondern einfach nur zahlen auf ein Stück Papier. (Lohnzettel)Ob Du tatsächlich gearbeitet hast, das bentwortet mein eben oben genanntes Beispiel.
Man kann auch einfach in der Gesellschaft festlegen das es für Kindererziehung meinetwegen in den ersten 3 Jahren 2000€ brutto gibt. Wenn Du Elterngeld erhälst (1 Jahr lang)und den höchstatz von 1800 € bekommst, dann zahlst Du damit sogar in die Rentenkasse ein. Obwohl ein Einkommensschwächerer Beruf der nur 500 € Elterngeld erhält die selbe Erziehungsleistung erbringt (muss) zahlt er nicht in die Rentenkasse ein. Was am schluss Arbeitsleistung ist und was nicht sind nochmal ganz andere Komplexe Themen. Diese würden allerdings einfach den Rahmen sprengen und müssten in einer seperaten Rubrik besprochen werden.
Hei,
Daher ist das Kinderkriegen und auch das Großziehen der Eigenen selbst keine Arbeitsleistung in diesem Sinne.
Es kann auch niemand von einem Kind im Voraus sagen, ob es im Laufe seines Lebens mehr Geld in die Pensionskasse einzahlen als herausbekommen wird. Insofern ist es auch unsinnig, einem Kind hier einen Wirtschaftswert beimessen zu wollen. Selbst wenn man es könnte, wäre es moralisch nicht ganz unbedenklich.
Daher: Die Gelder, die die Kinder in die Pensionskassen einzahlen werde, müssen auch ihnen wieder zurück gegeben werden - nicht ihren Eltern. Und somit sind wir bei dem System, das wir ohnehin im Prinzip haben.
lg,
Muzmuz
Das ist unsinn. Zum einen hängt eigentlich nicht die Arbeit die Du leistet davon ab ob Du in das Rentensystem einzahlst, sondern das Dir zugewiesene Einkommen in der Gesellschaft (Deshalb musst Du nicht physisch gearbeitet haben)
Beispielsweise habe ich 6 Monate ein Arbeitsvertrag gehabt, obwohl ich nie gearbeitet habe. In diesen habe ich aber die vollen Rentenbeiträge geleistet. Auch das ist also wie man sieht wieder eine frage von gesellschaftlicher Verteilung. Sprich wenn man so ran geht kann man alles aufziehen. Ob ein Land aus seinen Kindern einen Nutzen zieht, hängt auch Maßgeblich vom Land selbst ab.
Und das Kinder groß ziehen in Ihren Augen keine Arbeitsleistung darstellt kann ich mir nur damit erklären dass sie wahrscheinlich selbst noch keine Kinder haben / hatten. Wenn Erziehungsleistung keine Arbeitsleistung ist, dann stelle ich mir viele Fragen
- Ist der Beruf des Erziehers keine Arbeit ?
- Warum bekommt ein Erzieher dann Einkommen? Etwa für das Faulenzen ?
- Warum läuft Elternzeit nicht unter Arbeitslosigkeit ?
Was Arbeitsleistung ist, ist doch nur eine Bürokratische Sache. Eine Arbeit ist in unserem System nicht unbedingt physische Arbeit sondern einfach nur zahlen auf ein Stück Papier. (Lohnzettel)Ob Du tatsächlich gearbeitet hast, das bentwortet mein eben oben genanntes Beispiel.
Man kann auch einfach in der Gesellschaft festlegen das es für Kindererziehung meinetwegen in den ersten 3 Jahren 2000€ brutto gibt. Wenn Du Elterngeld erhälst (1 Jahr lang)und den höchstatz von 1800 € bekommst, dann zahlst Du damit sogar in die Rentenkasse ein. Obwohl ein Einkommensschwächerer Beruf der nur 500 € Elterngeld erhält die selbe Erziehungsleistung erbringt (muss) zahlt er nicht in die Rentenkasse ein. Was am schluss Arbeitsleistung ist und was nicht sind nochmal ganz andere Komplexe Themen. Diese würden allerdings einfach den Rahmen sprengen und müssten in einer seperaten Rubrik besprochen werden.
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