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Rechtswissenschaft

Da der Staat überwiegend mit unvollkommenen Gesetzen handelt
daher betreibt er auch keine Justiz, sondern was er betreibt ist: Selbstjustiz
.

Da der Staat die Summe aller Rechtssubjekte darstellt, müsste es Omnijustiz heissen.

Grundsätzlich stellt sich beim Betreiben eines latent gemeinschädlichen Objekts die Frage, ob man subjektiv nicht zu dem Schluß kommen muss, dass dies objektiv der Konzessionierung unterliegen muss, was zur Folge hätte, dass das Verfahren an der Konzessionierung des Konzessionierenden scheitern müsste ...
 
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(Vollkommene und unvollkommenen Gesetze, kann man etwa vergleichen mit:
richtigem Geld und Falschgeld)
Das ist Bullshit! Wer eine solche vergleichende Trennung fordert, der bringt nur zum Ausdruck, dass er vom Geldwesen und seinen Vertrauensfunktionen in der Praxis genausowenig Ahnung vorweisen kann wie eine Ahnung der Funktion von Rechtsstaatlichkeit!
Da der Staat überwiegend mit unvollkommenen Gesetzen handelt........
Das ist ein ganz offenkundig unvollkommen vorgeschobener Sachverhalt und damit unwahr und unzulässig in der Annahme für eine weitere Schlussfolgerung!

Aus einem solchen unvollkommenen Sachverhalt dürfen keine Schlüsse gezogen werden. (siehe Petitio Principii).

Die allgemeine Kritik aber, dass die Gesetzgebung in der Regel ' übervollkommen ' scheint, vermag durchaus zulässig sein, woraus aber gegebenfalls höchstens der kritische Schluss gezogen werden könnte, dass aus möglichen Gründen der Bequemlichkeit in der Arbeitsverwaltung das Prinzip der Dispositionsmaxime auch dann noch zur Anwedung kommt, wenn dies nicht unbedingt oppertun, also zugleich auch nicht unbedingt verhältnismäßig erscheinen könnte. (Übermaßverbot)

...... daher betreibt er auch keine Justiz, sondern was er betreibt ist: Selbstjustiz
In dem Rechtsstaat, in welchem ich lebe, herrscht eine Gewaltenteilung zwischen gesetzgebender Gewalt, vollziehender Gewalt und rechtsprechender Gewalt. - In welchem Staat leben Sie denn?

Alle Gesetze unterliegen in der Regel einem formal nachzuprüfenden Spielraum zur letztendlichen Deutung angewandter Gerechtigkeitsprinzipen in der Dreifachprüfung von Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Je genauer die Gesetze bis in die Ausführungsbestimmungen hinein vorgegeben sind (=Überregulierung), desto weniger Spielraum bleibt für die irdische Gerechtigkeit.

Das von jeder Verfassung letztendlich unabhängig zu garantierende Rechtsinstitut des "Gesetzlichen Richters" sorgt in der Regel (in den meisten Staaten?) dafür, dass niemand wegen einer Tat, die gesetzlich nicht bestimmt ist, verurteilt werden kann. Dass dies oftmals gar nicht zutrifft, ändert aber nichts an der Regel!

Natürlich wurde auch von mir - hier im Forum nachzulesen - die Politik als Gesamtheit schon mehrfach dafür kritisiert, dass sie sich in einer zunehmend dominanten Weise aus politisch vorrangigen Gründen missbräuchlich für ein verschärftes Strafrecht politischer Gegner einsetzt, aber seltsamerweise tut sie das meist immer nur kurz vor den Wahlen, wenn es gerade politisch besonders oppertun ist.

Bernies Sage
 
Nach meiner Definition dient das Recht einer willentlichen Pflicht, welche sich aus Weisungen und Empfindungen unmittelbar situationsbezogen als gerecht erweisen sollen, mittels einer zu erwartenden Schutzwirkung durch „das Gesetz“ – als das in seiner Ursprünglichkeit sich erwiesenermaßen „gesetzt Habende im Erhabenen“.

Anders formuliert heißt das "Gesetz ist Gesetz".
Wiederum anders formuliert, "Es gibt kein Gesetz außerhalb des Gesetzes.". Besonders bei letzterer Variante ist wie Vollkommenheit leicht ersichtlich.
Warum wohl vermag ich gerade < besonders bei letzterer Variante > einen Hauch von Ironie bei Ihnen zu erkennen glauben? :D

Ganz im Ernst: Natürlich scheint mit dem Gesetz untrennbar ein fokussierender Absolutheitsanspruch verbunden.

Und dieser Anspruch wird ja auch durch relativierende Rechtsgrundsätze überwiegend verstärkt, vermag allerdings auch in (leider immer mehr) Einzelfällen durch nur einen einzigen (überdominanten) Rechtsgrundsatz aufgehoben werden können.

Eigentlich sollte es der innige (=fromme) Wunsch eines jeden Menschen sein, völlig unkompliziert im Alltag erkennen zu dürfen, ob er außerhalb oder innerhalb des Gesetzes steht, also Recht von Unrecht spontan und intuitiv zu unterscheiden weiß, ohne lange darüber nachdenken zu müssen.

Hierbei scheint mir aus universalwissenschaftlicher Sicht immer wieder interessant zu beobachten sein, wie die so genannte Volksseele in ihren leicht beeinflussbaren Steuerungsmechanismen tickt, trickst und sich selbst attracktivierend in den Mittelpunkt eines modernen Disneyland zu stellen sich anschicken könnte, um wenigstens in einer sich eingebildeten Gemeinschaft das Recht auf ihrer Seite haben zu dürfen und sei es doch nur ganz zufällig auch durch eine Zeitungsente...zwecks Unterstützung einer Zusatzrente....:D

Bernies Sage
 
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Gib uns einmal eine Definitionsvorlage, im Sinne einer seriösen Rechtswissenschaft.
Nach meiner Definition dient das Recht einer willentlichen Pflicht, welche sich aus Weisungen und Empfindungen unmittelbar situationsbezogen als gerecht erweisen sollen, mittels einer zu erwartenden Schutzwirkung durch „das Gesetz“ – als das in seiner Ursprünglichkeit sich erwiesenermaßen „gesetzt Habende im Erhabenen“.
Hier (zum w i e d e r h o l t e n male !) das Definitionsformular:


Definition
des Begriffes: -Recht-

Recht, ist
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(Name: .......................................................................................
Ort: .............................................................................................

Datum, Unterschrift: .................................................................
Ist hier nicht erforderlich!)
 
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