(Vollkommene und unvollkommenen Gesetze, kann man etwa vergleichen mit:
richtigem Geld und Falschgeld)
Das ist Bullshit! Wer eine solche
vergleichende Trennung fordert, der bringt nur zum Ausdruck, dass er vom Geldwesen und seinen Vertrauensfunktionen in der Praxis genausowenig Ahnung vorweisen kann wie eine Ahnung der Funktion von Rechtsstaatlichkeit!
Da der Staat überwiegend mit unvollkommenen Gesetzen handelt........
Das ist ein ganz offenkundig
unvollkommen vorgeschobener Sachverhalt und damit
unwahr und
unzulässig in der Annahme für eine weitere Schlussfolgerung!
Aus einem solchen
unvollkommenen Sachverhalt dürfen keine Schlüsse gezogen werden. (siehe
Petitio Principii).
Die allgemeine Kritik aber, dass die Gesetzgebung in der Regel ' übervollkommen ' scheint, vermag durchaus zulässig sein, woraus aber gegebenfalls höchstens der kritische Schluss gezogen werden könnte, dass aus möglichen Gründen der Bequemlichkeit in der Arbeitsverwaltung das
Prinzip der Dispositionsmaxime auch dann noch zur Anwedung kommt, wenn dies nicht unbedingt oppertun, also zugleich auch nicht unbedingt verhältnismäßig erscheinen könnte. (Übermaßverbot)
...... daher betreibt er auch keine Justiz, sondern was er betreibt ist: Selbstjustiz
In dem Rechtsstaat, in welchem ich lebe, herrscht eine Gewaltenteilung zwischen gesetzgebender Gewalt, vollziehender Gewalt und rechtsprechender Gewalt. - In welchem Staat leben Sie denn?
Alle Gesetze unterliegen in der Regel einem formal nachzuprüfenden Spielraum zur letztendlichen Deutung angewandter Gerechtigkeitsprinzipen in der Dreifachprüfung von Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld.
Je genauer die Gesetze bis in die Ausführungsbestimmungen hinein vorgegeben sind (=Überregulierung), desto weniger Spielraum bleibt für die irdische Gerechtigkeit.
Das von jeder Verfassung letztendlich unabhängig zu garantierende Rechtsinstitut des "
Gesetzlichen Richters" sorgt in der Regel (in den meisten Staaten?) dafür, dass niemand wegen einer Tat, die gesetzlich nicht bestimmt ist, verurteilt werden kann. Dass dies oftmals gar nicht zutrifft, ändert aber nichts an der Regel!
Natürlich wurde auch von mir - hier im Forum nachzulesen - die Politik als Gesamtheit schon mehrfach dafür kritisiert, dass sie sich in einer zunehmend dominanten Weise aus politisch vorrangigen Gründen missbräuchlich für ein verschärftes Strafrecht politischer Gegner einsetzt, aber seltsamerweise tut sie das meist immer nur kurz vor den Wahlen, wenn es gerade politisch besonders oppertun ist.
Bernies Sage