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Nun, ich bin ein Mörder und das in nicht rechtsverjährter Zeit.
Ich möchte hiermit ein Geständnis ablegen. Ich habe vor 3,5 Jahren einen Tierarzt angewiesen meinen Hund zu töten. Ich habe dabei ohne Schuldausschließungsgründe und nicht nur mit Vorsatz, vielmehr mit Absicht gehandelt.
Nicht der Mord, der Mörder wird bestraft, nämlich wegen Mordes. Deswegen ist auch im StGB § 211(2) klipp und klar erklärt, was ein Mörder ist, nämlich wer aus darin genannten Gründen einen Menschen tötet.
@Miranda M
So sehr du das Recht in Abgrenzung zur Legalität einforderst, so sehr lässt du dies unberücksichtigt. Ich hätte erwartet, dass deine Definitionen mehr subjektive Aspekte berücksichtigen, was allerdings deiner Erwartung an Wissenschaft, als Ausschluß jeglicher Subjektivität widersprechen würde. Demnach müssten wir in Anbetracht der subjektiven Rechtsfaktoren das Thema hier umbenennen, da es dem wissenschaftlichen Anspruch niemals gerecht werden kann.
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