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Rechtswissenschaft

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Ich werfe mal einen unvollkommenen Blick auf deine vollkommenen Lehren.

Mord = die absichtliche Tötung eines lebenden Wesens

Nun, ich bin ein Mörder und das in nicht rechtsverjährter Zeit.

Ich möchte hiermit ein Geständnis ablegen. Ich habe vor 3,5 Jahren einen Tierarzt angewiesen meinen Hund zu töten. Ich habe dabei ohne Schuldausschließungsgründe und nicht nur mit Vorsatz, vielmehr mit Absicht gehandelt.

Ich warte in meinem Haus. Ihr könnt mich abholen.

Jetzt fühle ich mich freier.
 
Könntest du hiermit meinen Definitionsvorschlag bestätigen?
oder würdest du es anders definieren:

Mord = .....................................................................................

.
 
Könntest du hiermit meinen Definitionsvorschlag bestätigen?
oder würdest du es anders definieren:

Mord = .....................................................................................

.


Nicht der Mord, der Mörder wird bestraft, nämlich wegen Mordes. Deswegen ist auch im StGB § 211(2) klipp und klar erklärt, was ein Mörder ist, nämlich wer aus darin genannten Gründen einen Menschen tötet.
 
Also, dann bitte eintragen:


Definition
des Begriffes: -Mord-

Mord, ist
...............................................................................................................................
................................................................................................................................................


___________________
bzw.: Mörder
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, dann bitte eintragen:


Definition
des Begriffes: -Mord-

Mord, ist
...............................................................................................................................
................................................................................................................................................


___________________
bzw.: Mörder


Nicht verzagen, Wiki fragen....

Aber du könntest mal den Begriff Definition definieren oder dich alternativ damit auseinandersetzen!

 
Ich schließe mich meinen Vorrednern an.

@Miranda M
So sehr du das Recht in Abgrenzung zur Legalität einforderst, so sehr lässt du dies unberücksichtigt. Ich hätte erwartet, dass deine Definitionen mehr subjektive Aspekte berücksichtigen, was allerdings deiner Erwartung an Wissenschaft, als Ausschluß jeglicher Subjektivität widersprechen würde. Demnach müssten wir in Anbetracht der subjektiven Rechtsfaktoren das Thema hier umbenennen, da es dem wissenschaftlichen Anspruch niemals gerecht werden kann.
 
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Ok!


Bitte keine Links bringen, die nicht einmal funktionieren! Das nützt nichts.
.


Bei mir funktionieren sie!
Sonst würde ich den Beitrag nicht abschicken.

Wiki, Definition - kannst ja selber gucken.
Ist aber wohl nicht nötig, da du dich ja doch schon damit befasst hast.

Jetzt musst du halt noch lernen, wie man mit Anderen so umgeht, dass sie einem gerne einen Gefallen tun! :D
 
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