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Wer bereits im 1. Semester ein fundiertes Wissen über Rechtswissenschaft hat, ist bestimmt ein Wunderkind!
Kategorie:Rechtswissenschaft
Unterkategorien
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Wieso? es geht ja nur um: Grundlagen (und das ist nicht viel)
um Grundlagen im Bereich: Recht Nicht um Rechtsbereiche (Arbeitsrecht, Zivilrecht........ )
Dazu empfehle ich aus rechtsphilosophischer Sicht die Grundlagen des Römischen Rechtes zu Zeiten des Marcus Tullius Cicero näher zu beleuchten, welche noch heute überwiegend die verlässliche Grundlage des allgemeinen bürgerlichen Rechtes (BGB) darstellen.
Dazu empfehle ich die Grundlagen des Römischen Rechtes zu Zeiten des Marcus Tullius Cicero näher zu beleuchten, welche noch heute überwiegend die verlässliche Grundlage des allgemeinen bürgerlichen Rechtes (BGB) darstellen.
Dieses Forum hat doch eine Menge Mitglieder +noch Gäste
ist da keiner dabei der mal Rw. studiert hat (oder sich zumindest etwas näher damit befasst hat) ??
Wieso? es geht ja nur um: Grundlagen (und das ist nicht viel)
um Grundlagen im Bereich: Recht Nicht um Rechtsbereiche (Arbeitsrecht, Zivilrecht........ )
Soviel wollen wir gar nicht!
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ist da keiner dabei der mal Rw. studiert hat (oder sich zumindest etwas näher damit befasst hat) ??
Wie wahr! - Spielst du etwa auf den unpräzisen Gummiparagraphen des § 242 BGB an, der möglicherweise auch für " Verkehrsittenstrolche" gerade in jenen Bereichsfeldern gute "zivilrechtliche" Dienste erlaubt, wo eine vorrangige Anerkennung des Familienvertragsrechtes angezeigt ist, welche über einer jeden nationalen Verfassung stehen könnte und wo das nationale Gesetzesrecht somit dann nur noch in der angewandten Rechtshierarchie zu einer untergeordneten Gesetzesausführungsverordnung zur wohlgefälligen Beschneidung nationaler Souveränitäten taugt?
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