"Wer in Deutschland nach der Verfassungswirklichkeit gefragt wird, pflegt oftmals nur das Grundgesetz aufzuschlagen um dann zu behaupten, dass das Wirklichkeit ist, was nach dem Wortlaut des Grundgesetzes Wirklichkeit sein soll, allein weil es dort so geschrieben steht."*[......]*"Das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97 Grundgesetz niedergeschriebene Gewaltenteilungsprinzip ist für die deutsche Justiz nur ein Rechtssatz geblieben, eine Absichtserklärung des deutschen Verfassungsgebers, letztlich beschränkt auf einen moralischen Appell an die nach wie vor in einer Beamtenhierarchie formierte Richterschaft"*[......]*"Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge....widerspricht."*(vgl.
http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm ).
”Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann”.
http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740
Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal (vgl.*
http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134*).
Über die Eigenschaften der Obrigkeit:
Der Richter und sonstiger Rechtsanwender seinerseits klammert sich nur allzu gern an die höheren Weihen, die Verfassung und Gesetz verleihen, und an den Schutz, der bekanntlich immer von oben kommt, statt dass er der eigenen unermesslichen Weisheit offen und öffentlich vertrauen müsste. Dem Verfassungs- und einfachen Gesetzgeber, auch der Regierung und Verwaltung sagt sowieso die Fiktion zu, mindestens implizit sei an "alles" gedacht, darum "alles" geregelt worden. So entpuppt sich letztlich, "unter allen Strichen", die relative Dominanz unzulänglicher, in hohem Mass auf theoretisch längst nicht mehr haltbaren Fundamenten lastender Auslegungstheorien in hohem Mass auch als ein Phänomen der "verschleiernden Rechtssprache". Es gibt auch die juristische Fiktion, Umgehung, Simulation (
http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf). Vorstehender Veröffentlichung kann man entnehmen und auch vor Gericht erfährt man regelmäßig, dass es die juristische Fiktion, Umgehung und Simulation gibt.
Zur Verschleierung des Übergangs vom demokratischen Rechtsstaat zum oligarchischen Richterstaat kann man z.B. einen Beitrag von Prof. Dr. jur. Dres. h.c. Bernd Rüthers unter
http://www.richterkontrolle.de/files/Rechtsstaat oder Richterstaat.pdf lesen.
Dem Verfassungs- und einfachen Gesetzgeber, auch der Regierung und Verwaltung sagt sowieso die Fiktion zu, mindestens implizit sei an "alles" gedacht, darum "alles" geregelt worden. So entpuppt sich letztlich, "unter allen Strichen", die relative Dominanz unzulänglicher, in hohem Mass auf theoretisch längst nicht mehr haltbaren Fundamenten lastender Auslegungstheorien in hohem Mass auch als ein Phänomen der "verschleiernden Rechtssprache". (
http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf). Vorstehender Veröffentlichung kann man entnehmen und auch vor Gericht erfährt man regelmäßig, dass es die juristische Fiktion, Umgehung und Simulation gibt.
Der Rechtsstaat ist letztendlich nur Fiktion. Dr. Egon Schneider, früher Richter am OLG Köln, führt “experimentellen” Nachweis (
http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682).