AW: Rechtfertigung der Menschenrechte
die "persönliche, individuelle moral" regelt ein gemeinschaftsleben nur dann gut, wenn die verschiedenen, individuellen mores übereinstimmen
wenn aber unterschiedliche mores in einer gemeinschaft (spätestens ab 2 individuen) vorkommen, muss man sich innerhalb derselben auf eine gemeinsame moral einigen; ansonsten kommt es unweigerlich zu konflikten, die wahrscheinlich niemand will
dann ist es sozusagen teil der individuellen mores, sich einer gemeinsamen moral unterzuordnen, um konflikte und die damit verbundenen leiden zu vermeiden
es liegt in der natur von ethik und moral fordernd zu sein
wäre sie es nicht, bräuchte man sie nicht
sprich: wenn man nie den willen, wunsch bzw die möglichkeit hätte, entgegen einer moral zu handeln, wäre die moral überflüssig
so wie derzeit ein gesetz "man darf jenseits der umlaufbahn von pluto nicht ohne vorwarnung furzen" überflüssig wäre
genauso ist es auch mit dem internen moralwächter, dem gewissen
man bemerkt es nur, wenn man "falsch" gehandelt hat, handelt oder in versuchung ist
lg,
Muzmuz