denk-mal
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In der Türkei wurde sexueller Missbrauch an Kindern bis 15 Jahren bislang mit einer Freiheitsstrafe von min.8 Jahren - max.15 Jahren bestraft. Nun hat man beim türkischen Bundesgerichtshof eine Beschwerde gegen diese Gesetzgebung eingereicht, mit der Begründung, dass im Gesetz nicht unterschieden wird ob es ein 4 jähriges Kind oder ein 14 jähriges ist und somit ein 20 jähriger (unabhängig vom Willen der 14 jährigen) ebenso mit 8 Jahren Freiheitsstrafe bestraft wird. Der Gesetzgeber stimmte der Beschwerde zu und bat nun um eine entsprechende Anpassung des Gesetzes innerhalb der nächsten 6 Monate.
(Quelle: Martina Yaman, Türkis Magazin) Sicheren Quellen zufolge soll die Geschaeftsführerin dieses Schmierblattes news.de jemand aus Leipzig namens Corinna Lingscheid sein. Das heisst, man nutzt in Deutschland jetzt einen Behördenvorgang aus, der noch gar nicht abgeschlossen ist, es völlig falsch darzustellen.
Sie meinen ich habe mich von den Lügenmedien beeinflussen, bzw. täuschen lassen!?