Wer hat wo den Gehbehinderten die Fahrtauglichkeit abgesprochen ????
Wer hat wo behauptet, dass jemand den Gehbehinderten die Fahrtauglichkeit abgesprochen hätte ????
In Österreich ist es auch möglich als Tauber eine Führerschei zu erhalten, siehe Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung:
Hörvermögen
§ 9. Das in § 6 Abs. 1 Z 7 angeführte mangelhafte Hörvermögen liegt vor, wenn ohne Verwendung von Hörbehelfen nicht erreicht wird ein Hörvermögen bei beidohriger Prüfung
1.für das Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 für Konversationssprache auf eine Entfernung von mindestens 1 m,
2.für das Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 für Konversationssprache auf eine Entfernung von 6 m.
Wird das in Z 1 oder 2 angeführte Hörvermögen nicht erreicht, so ist eine fachärztliche Stellungnahme erforderlich, die nur nach einer tonaudiometrischen Untersuchung und einer Prüfung der Gleichgewichtsfunktion, wie etwa durch Steh- und Tretversuch sowie Blindgang, erstellt werden darf. Bei eventuellen Anzeichen auf Erkrankungen im Bereich der Hör- und Gleichgewichtsorgane ist deren Auswirkung auf die Eignung zum sicheren Beherrschen eines Kraftfahrzeuges zu beurteilen. Erforderlichenfalls muß durch eine Beobachtungsfahrt oder eine Untersuchung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit festgestellt werden, ob das mangelnde oder fehlende Hörvermögen ausreichend kompensiert werden kann.
Ja, und wenn jemand Signaltöne nicht hört, wie will er das kompensieren ?
Merke: Nicht jedes mangelhafte Hörvermögen bedeutet Taubheit.
Nein, nicht nur die gehbehinderte Person darf das Auto lenken, auch Partner/Eltern/Kinder/Freunde. Und dürfen auch mit dem Behindertenausweis auf Behindertenparkplätze und wie z.B. in Wien in Kurzparkzonen parken, aber nur zur Beförderung der behinderten Person auf die der Behindertenausweis ausgestellt ist.
In den USA gilt das selbe für das Permanent Disabled/Handicap License Plate.
Ja, ich meinte natürlich für den Eigengebrauch - also nicht zur Beförderung des Gehbehinderten. Da darf man die Vorteile des Behindertenausweises nicht nutzen. Viele verwenden die Ausweise widerrechtlich, aber das ist strafbar.
Das Auto eines Gehbehinderten hier darf auch ein Anderer zum Eigengebrauch nutzen. Dabei aber nicht Behindertenparkplätze nutzen, etc...