Fibonacci
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HIER DIE FAKTEN!
Zusammenfassung: Rauchen in Europa weitgehend gestattet
Deutschland
In 13 Bundesländern existieren vergleichsweise großzügige Ausnahmen für Nebenräume von Lokalen und für Einraumgaststätten mit weniger als 75 m² Fläche, in denen keine aufwändig zubereiteten Speisen angeboten werden und Minderjährige keinen Zutritt haben.
Finnland
Eine Ausnahme gibt es nur für speziell abgeschlossene Raucherräume, in denen keine Speisen und Getränke konsumiert werden dürfen.
Griechenland
Es gilt seit dem 1. September 2010 ein absolutes Rauchverbot in Krankenhäusern, öffentlichen Gebäuden, Büros und im Transportwesen sowie Restaurants und Lokalen. Allerdings ignoriert die Bevölkerung oftmals das Rauchverbot, vor allem in der Gastronomie. Zudem leisten verschiedene Initiativen von Gastwirten „passiven Widerstand“ gegen das Gesetz.
Irland
Das Rauchen in geschlossener Gesellschaft ist in Irland nach wie vor erlaubt, weshalb sich viele Pubs als „geschlossene Gesellschaft“ ausgaben, um die Rauchverbote zu umgehen.
Italien
Ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in Gaststätten, Bars, Cafés und Kneipen gilt seit dem 10. Januar 2005, wobei den Gastronomen die Abtrennung/Einrichtung eines Raucherbereichs mit separater Lüftung möglich ist – unabhängig vom Speiseangebot und der Größe des Etablissements. Die Abtrennung einer Raucherzone soll maximal der Hälfte der Fläche des Gastbereichs entsprechen.
Kroatien
Ab dem 6. Mai 2009 galt in Kroatien ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, einschließlich der Gastronomie. Das Verbot wurde schon kurze Zeit später, am 10. September 2009 gelockert. Seit 9. April 2010 dürfen sich nun Einraumlokale bis 50 m² zum Raucherlokal deklarieren, sofern eine leistungsstarke Lüftung vorhanden ist. Größere Lokale dürfen einen abgetrennten Nebenraum zum Raucherraum erklären.
Liechtenstein
Seit dem 1. Mai 2010 gilt in Liechtensteins Gastronomie folgende Regelung:
In Einraumgaststätten egal welcher Größe darf geraucht werden. In Mehrraumgaststätten darf nur im Nebenraum geraucht werden, welcher vom Hauptraum baulich klar abgetrennt sein muss, sodass kein ständiger Luftaustausch mit den rauchfreien Räumen erfolgen kann.
Lettland
Ist am 1. Juli 2006 ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen, Bars und Restaurants in Kraft getreten. Teilen Gastronomen ihre Ausschankfläche und belüften sie den abgetrennten Raum, ist das Rauchen dort erlaubt.
Luxemburg
Seit dem 1. Januar 2014 gilt ein strengeres Rauchverbot für die gesamte Gastronomie unabhängig von Größe, Art des Lokals und Uhrzeit. Raucherräume dürfen nur eingerichtet werden, sofern spezielle Filteranlagen vorhanden sind und in diesen Räumen nicht bedient wird.
Malta
Infolge der Gesetze ist das Rauchen in Theatern, Kinos, Bars, Restaurants und anderen öffentlichen Einrichtungen nur noch in besonders gekennzeichneten Bereichen gestattet – zum Beispiel in Foyers von Veranstaltungshallen und auf extra breiten Gehwegen vor Gastronomiebetrieben, die auf Malta die beliebten Treffpunkte der „Bordsteinraucher“ darstellen. In von Touristen besuchten Lokalitäten wird das Rauchverbot sehr nachlässig gehandhabt.
Nordmazedonien
Wie auch in allen anderen Ländern, in denen derartige Gesetze verabschiedet wurden, haben die Gastronomen einen Weg gefunden, die Situation zu ihren Gunsten zu wenden. Indem sie die Preise für das gastronomische Angebot mit Service erhöhten und in den Raucherräumen die Preise für das gleiche Angebot bei Selbstbedienung deutlich minderten, was sich mangels des Einsatzes von Bedienungspersonal kostenmindernd auswirkte, oder ausschließlich in den Raucherzonen Aktionen veranstalteten, sind heute die „Rauchstuben“, in denen folkloristische Darbietungen feilgeboten werden oder Livemusik offeriert wird, voller Gäste und die Nichtraucherzonen leer. Die strukturelle Situation des Landes hat sich dahingehend geändert, dass Hundertschaften von Arbeitnehmern in der Gastronomie entlassen wurden.
Niederlande
Ab dem 1. Juli 2008 trat in den Niederlanden ein absolutes Rauchverbot in allen Restaurants, Bars und Cafés in Kraft. Das gilt jedoch in den sogenannten Coffeeshops nur für Tabakerzeugnisse und -beimischungen und nicht für reinen Cannabisgebrauch.
Die verbliebenen Ausnahmen betreffen Räume,
* über deren Gebrauch der Arbeitgeber nicht bestimmen kann
* die als privat gekennzeichnet sind
* speziell abgeschlossene, unbediente Raucherräume
Seit November 2010 darf auch in inhabergeführten Kneipen ohne Mitarbeiter wieder geraucht werden.
Polen
In gilt seit dem 15. November 2010 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausnahmen gibt es für Gaststätten, wenn sie einen getrennten Raum für Raucher aufweisen können.
Portugal
In Portugal gilt seit dem 1. Januar 2008 ein weitgehendes Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, Nahverkehrsmitteln und Arbeitsplätzen. Wirte von Lokalen mit einer Fläche unter 100 Quadratmetern können das Rauchen erlauben, sofern eine adäquate Entlüftung der Räume sichergestellt ist.
Lokale mit einer Fläche über 100 Quadratmeter haben das Recht, Raucherzonen einzurichten. Diese müssen entweder räumlich vom Nichtraucherbereich abgetrennt sein oder über Entlüftungsanlagen verfügen.
Schweden
In Schweden gilt seit dem 1. Juni 2005 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, Bars, Cafés und Restaurants. Freiluftzonen der Gastronomie sind davon nicht betroffen. Auch separate Raucherräume sind zugelassen, in denen jedoch weder Speisen noch Getränke konsumiert werden dürfen.
Schweiz
In der Schweiz gilt seit 1. Mai 2010 das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Dieses Gesetz erlaubt Raucherlokale bis 80 m² Fläche und abgetrennte und separat belüftete Raucherbereiche in größeren Lokalen.
(Kantonen Jura, Aargau, Obwalden, Nidwalden, Zug, Schwyz, Glarus, Schaffhausen, Thurgau und Appenzell Innerrhoden) In den Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg, Wallis, Freiburg, Bern, Solothurn, Basel Stadt, Basel Landschaft, Zürich, Uri, Tessin, Graubünden, St. Gallen, Luzern und Appenzell Ausserrhoden gelten strengere Regeln, welche Raucherbetriebe bis 80 m² Fläche verbieten. In Basel Stadt, Basel Landschaft, Freiburg, Genf, Neuenburg, Wallis und Waadt gilt die Vorschrift, dass in abgetrennten Raucherzimmern nicht bedient werden darf.
Slowakei
in öffentlichen Einrichtungen können Raucherzonen eingerichtet werden – dasselbe gilt im Allgemeinen für Arbeitsplätze. In der Gastronomie wird zwischen Lokalen, die nur Getränke ausschenken und solchen, die auch Speisen anbieten, unterschieden. Bei Speiselokalen müssen seit 2009 Nichtraucherzonen ausgewiesen werden, die durch feste Wände vom Raucherbereich getrennt sind. Ansonsten ist es dem Betreiber überlassen, ob geraucht werden darf.
Slowenien
In der Gastronomie gibt es eine Ausnahme für spezielle Raucherräume, diese erfordern eine strikte Abtrennung mit automatisch verschließbaren Türen, Lüftung und Unterdruck.
Quelle : Stopp für das totale Rauchverbot
Zusammenfassung: Rauchen in Europa weitgehend gestattet
Deutschland
In 13 Bundesländern existieren vergleichsweise großzügige Ausnahmen für Nebenräume von Lokalen und für Einraumgaststätten mit weniger als 75 m² Fläche, in denen keine aufwändig zubereiteten Speisen angeboten werden und Minderjährige keinen Zutritt haben.
Finnland
Eine Ausnahme gibt es nur für speziell abgeschlossene Raucherräume, in denen keine Speisen und Getränke konsumiert werden dürfen.
Griechenland
Es gilt seit dem 1. September 2010 ein absolutes Rauchverbot in Krankenhäusern, öffentlichen Gebäuden, Büros und im Transportwesen sowie Restaurants und Lokalen. Allerdings ignoriert die Bevölkerung oftmals das Rauchverbot, vor allem in der Gastronomie. Zudem leisten verschiedene Initiativen von Gastwirten „passiven Widerstand“ gegen das Gesetz.
Irland
Das Rauchen in geschlossener Gesellschaft ist in Irland nach wie vor erlaubt, weshalb sich viele Pubs als „geschlossene Gesellschaft“ ausgaben, um die Rauchverbote zu umgehen.
Italien
Ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in Gaststätten, Bars, Cafés und Kneipen gilt seit dem 10. Januar 2005, wobei den Gastronomen die Abtrennung/Einrichtung eines Raucherbereichs mit separater Lüftung möglich ist – unabhängig vom Speiseangebot und der Größe des Etablissements. Die Abtrennung einer Raucherzone soll maximal der Hälfte der Fläche des Gastbereichs entsprechen.
Kroatien
Ab dem 6. Mai 2009 galt in Kroatien ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, einschließlich der Gastronomie. Das Verbot wurde schon kurze Zeit später, am 10. September 2009 gelockert. Seit 9. April 2010 dürfen sich nun Einraumlokale bis 50 m² zum Raucherlokal deklarieren, sofern eine leistungsstarke Lüftung vorhanden ist. Größere Lokale dürfen einen abgetrennten Nebenraum zum Raucherraum erklären.
Liechtenstein
Seit dem 1. Mai 2010 gilt in Liechtensteins Gastronomie folgende Regelung:
In Einraumgaststätten egal welcher Größe darf geraucht werden. In Mehrraumgaststätten darf nur im Nebenraum geraucht werden, welcher vom Hauptraum baulich klar abgetrennt sein muss, sodass kein ständiger Luftaustausch mit den rauchfreien Räumen erfolgen kann.
Lettland
Ist am 1. Juli 2006 ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen, Bars und Restaurants in Kraft getreten. Teilen Gastronomen ihre Ausschankfläche und belüften sie den abgetrennten Raum, ist das Rauchen dort erlaubt.
Luxemburg
Seit dem 1. Januar 2014 gilt ein strengeres Rauchverbot für die gesamte Gastronomie unabhängig von Größe, Art des Lokals und Uhrzeit. Raucherräume dürfen nur eingerichtet werden, sofern spezielle Filteranlagen vorhanden sind und in diesen Räumen nicht bedient wird.
Malta
Infolge der Gesetze ist das Rauchen in Theatern, Kinos, Bars, Restaurants und anderen öffentlichen Einrichtungen nur noch in besonders gekennzeichneten Bereichen gestattet – zum Beispiel in Foyers von Veranstaltungshallen und auf extra breiten Gehwegen vor Gastronomiebetrieben, die auf Malta die beliebten Treffpunkte der „Bordsteinraucher“ darstellen. In von Touristen besuchten Lokalitäten wird das Rauchverbot sehr nachlässig gehandhabt.
Nordmazedonien
Wie auch in allen anderen Ländern, in denen derartige Gesetze verabschiedet wurden, haben die Gastronomen einen Weg gefunden, die Situation zu ihren Gunsten zu wenden. Indem sie die Preise für das gastronomische Angebot mit Service erhöhten und in den Raucherräumen die Preise für das gleiche Angebot bei Selbstbedienung deutlich minderten, was sich mangels des Einsatzes von Bedienungspersonal kostenmindernd auswirkte, oder ausschließlich in den Raucherzonen Aktionen veranstalteten, sind heute die „Rauchstuben“, in denen folkloristische Darbietungen feilgeboten werden oder Livemusik offeriert wird, voller Gäste und die Nichtraucherzonen leer. Die strukturelle Situation des Landes hat sich dahingehend geändert, dass Hundertschaften von Arbeitnehmern in der Gastronomie entlassen wurden.
Niederlande
Ab dem 1. Juli 2008 trat in den Niederlanden ein absolutes Rauchverbot in allen Restaurants, Bars und Cafés in Kraft. Das gilt jedoch in den sogenannten Coffeeshops nur für Tabakerzeugnisse und -beimischungen und nicht für reinen Cannabisgebrauch.
Die verbliebenen Ausnahmen betreffen Räume,
* über deren Gebrauch der Arbeitgeber nicht bestimmen kann
* die als privat gekennzeichnet sind
* speziell abgeschlossene, unbediente Raucherräume
Seit November 2010 darf auch in inhabergeführten Kneipen ohne Mitarbeiter wieder geraucht werden.
Polen
In gilt seit dem 15. November 2010 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausnahmen gibt es für Gaststätten, wenn sie einen getrennten Raum für Raucher aufweisen können.
Portugal
In Portugal gilt seit dem 1. Januar 2008 ein weitgehendes Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, Nahverkehrsmitteln und Arbeitsplätzen. Wirte von Lokalen mit einer Fläche unter 100 Quadratmetern können das Rauchen erlauben, sofern eine adäquate Entlüftung der Räume sichergestellt ist.
Lokale mit einer Fläche über 100 Quadratmeter haben das Recht, Raucherzonen einzurichten. Diese müssen entweder räumlich vom Nichtraucherbereich abgetrennt sein oder über Entlüftungsanlagen verfügen.
Schweden
In Schweden gilt seit dem 1. Juni 2005 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, Bars, Cafés und Restaurants. Freiluftzonen der Gastronomie sind davon nicht betroffen. Auch separate Raucherräume sind zugelassen, in denen jedoch weder Speisen noch Getränke konsumiert werden dürfen.
Schweiz
In der Schweiz gilt seit 1. Mai 2010 das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Dieses Gesetz erlaubt Raucherlokale bis 80 m² Fläche und abgetrennte und separat belüftete Raucherbereiche in größeren Lokalen.
(Kantonen Jura, Aargau, Obwalden, Nidwalden, Zug, Schwyz, Glarus, Schaffhausen, Thurgau und Appenzell Innerrhoden) In den Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg, Wallis, Freiburg, Bern, Solothurn, Basel Stadt, Basel Landschaft, Zürich, Uri, Tessin, Graubünden, St. Gallen, Luzern und Appenzell Ausserrhoden gelten strengere Regeln, welche Raucherbetriebe bis 80 m² Fläche verbieten. In Basel Stadt, Basel Landschaft, Freiburg, Genf, Neuenburg, Wallis und Waadt gilt die Vorschrift, dass in abgetrennten Raucherzimmern nicht bedient werden darf.
Slowakei
in öffentlichen Einrichtungen können Raucherzonen eingerichtet werden – dasselbe gilt im Allgemeinen für Arbeitsplätze. In der Gastronomie wird zwischen Lokalen, die nur Getränke ausschenken und solchen, die auch Speisen anbieten, unterschieden. Bei Speiselokalen müssen seit 2009 Nichtraucherzonen ausgewiesen werden, die durch feste Wände vom Raucherbereich getrennt sind. Ansonsten ist es dem Betreiber überlassen, ob geraucht werden darf.
Slowenien
In der Gastronomie gibt es eine Ausnahme für spezielle Raucherräume, diese erfordern eine strikte Abtrennung mit automatisch verschließbaren Türen, Lüftung und Unterdruck.
Quelle : Stopp für das totale Rauchverbot