Jedem seine Meinung - ich habe versucht, meine darzulegen.
Schweigen gilt GENERELL nur dann als Zustimmung, wenn es im Rahmen einer Handlung unbestritten als konkludente Handlung anzusehen ist:
Zur Rechtssicherheit werden Zustimmung und Ablehnung alternativ abgefragt:
Hier das Formular:
XXX Ich möchte keine Organe / kein Gewebe/ keine Zellenspenden und ersuche um Aufnahme in das Widerspruchsregister.
XXX Ich möchte eine Änderung der erfassten Daten im Widerspruchsregister melden.
XXX Ich möchte eine Löschung der erfassten Daten im Widerspruchsregister, damit Organe/Gewebe/Zellen entnommen werden dürfen.
Bei dieser Gelegenheit wird sich jeder auch überlegen können, ob er Empfänger eines Orgaes sein will. Zu jeder Behandlung muß ich direkt oder indirekt=konkludent zustimmen. Beim Hausarzt wird einem das nicht bewußt, in der Klinik wird man belehrt und entsprechend aufgeklärt.