Ziesemann schrieb:
Zeilinger
Deine Ordnungskategorien sind nicht von vornherein unbrauchbar, auch wenn mir einige etwas skuril vorkommen, aber vielleicht wolltest Du auch garnicht, dass sie alle samt und sonders sehr ernst genommen werden.
Aber die Schwierigkeit liegt:
1. in der Abgrenzung. Wann ist einer z.B. ein "anständiger" Gesetzesbrecher und wann ein Schwerverbrecher?
2. Wer soll diese Kategorisierung vornehmen?
3. Welche Folgerungen ergeben sich aus Deinem Ordnungsschema?
Aber originell ist das Ganze schon. Insofern sage ich: Glückwunsch
Ziesemann
Hallo Ziesemann !
Ich wollte mal einen groben Raster für einige Facetten des Menschen machen. Es fehlt sicher noch, dass wir von verschiedenen Kulturen, Landschaften beeinflusst sind und wir insgesamt tausende verschiedenen Sprachen sprechen. Ich wollte Euch auch beim ersten Beitrag nicht gleich überstrapazieren. Ich will soweit ernst genommen werden, dass Menschen in allen diesen Punkten verschieden
artig sein können, wenn sie auch deshalb nicht unbedingt verschieden
wertig sind.
Zum Beispiel mit dem Hang zur Kriminalität, dass Du herausgepickt hast.
Dass wir hier etwas "Perfektes" ausarbeiten können, müssten wir uns einmal einig sein, wie groß die politische Einheit ist, für die das gelten soll und ob überhaupt eine Änderung notwendig ist (vom Bezirk, Kreis über das Bundesland bis zum Staatenbund).
Wer diese Kategorisierung vorgenommen hat bzw. vorzunehmen hat, ist mir klar: der gewählte Gesetzgeber. Er hat zu bestimmen, ab wann ein Mensch nicht mehr anständig ist, bzw. ab wann er ein Schwerverbrecher ist.
Folgerungen sind mE gar nicht notwendig; es sind Charakteristika, die vielleicht bei der Suche nach Menschen helfen können. Wenn man sagt, der Mensch war männlich, groß, vollschlank, hatte gelbe Hautfarbe und sprach ungarisch mit französichem Akzent wird man den Menschen schneller finden als wenn die Angabe lautet: vollschlank.
Liebe Grüße
Zeili