Ich habe mir gestern Abend Frontal21 angeschaut. Ich .... schaue mir solche Sendungen am liebsten bequem vom Sofa aus an....[....]....
Ich gehe davon aus, oder besser ich hoffe, dass jetzt endlich eine öffentliche Diskussion darüber ausgelöst wird, gerade weil die EU-Wahl bevorsteht, denn das Thema betrifft die gesamte EU, oder besser alle EU-Bürger, denn um sie geht es.
Ich bin auch wie Du der Meinung, dass eigentlich viel zu lange über juristisch unhaltbare Zustände öffentlich geschwiegen wurde und es ein "bedingungsloses" Zurück in die Nationalstaaterei - noch nicht einmal für die Briten - geben kann.
Man kann bestimmte Entwicklungen, die ja im Kern von Anfang an doch eigentlich "von allen gut gemeint" waren, wegen einiger "schwarz-intelligenten" Schafe nicht in jeder Hinsicht und Wegsicht in Frage stellen, ohne zu wissen, was dann wirklich - in der "Verschlimmbesserung"- kommt.
Was ist das Instrument der Verdunklungsgefahr? Du schreibst ja sehr kreativ, aber ich hab Mühe das zu verstehen... Man muss keinen Antrag stellen, sondern darf aufgrund der Verdunklungsgefahr sofort verhaften. Dadurch ensteht die Möglichkeit die Schwarzen Schafe zu warnen? Das mit dem Warnen versteh ich ja. Aber nicht was das mit dem Antrag auf Haftbefehl zu tun hat?
Für das erste von mir genannte Instrument (- hier
in der 'Umschreibung eines Beweismittelmanagements' -) reicht die
unmittelbare Mündlichkeit zwischen den davon Betroffenen zunächst für die Einleitung eines sich selbst "vorbegründet" genehmingten Vorverfahren aus, wobei hier die risikobehaftete Kenntnis auf einen überschaubaren Personenkreis beschränkt bleibt, was aber beim nachgereichten schriftlichen Verfahren, das durch viele Hände und durch viele Computer geht, schon mal nicht mehr automatisch gewährleistet scheint.
Für einem
intelligenten Systembetrug reichen theoretisch bereits 3 Parteien mit jeweils 3 Personen aus, die ein geradezu märchenhaftes "
Bäumchen-wechlse-dich-Spiel" zu praktizieren vermögen könnten, wie auch der Film im ZDF anschaulich zu demonstrieren vermochte.
Zünglein an der Waage ist aber oftmals ein gar nicht planbares
öffentliches Interesse, welches meines Erachtens ein hohes schutzwürdiges Gut darstellt, das im Zuge von notwendigen Ermittlungen aber auch "eigene Wege" zu gehen vermag und gerade im
steuerrechtlichen Geheimnisschutzbereich z.B. in der freiwilligen öffentlichen System-Werbung mit sozialem Vorbildcharakter (wie z.B. das Familienunternehmen
Trigema).
Dabei darf und sollte die Inkaufnahme einer Verletzung von Amtsgeheimnissen durch Verantwortliche dergestalt aber möglichst
nicht öffentlich in Frage gestellt werden dürfen, sodass in einer eigentlich "fremden" Rechtsgüterabwägung parallel dazu die "eigenen" Rechtsgrundsätze eben gerade nicht (zwingend) faktisch zurückstehen müss(t)en.
Ist zwar jetzt ein wenig verklausuliert - mit Freiraum-Interpretationen- eher abstrakt geschrieben, aber je mehr sicherheitsrelevante Sachverhalte konkretisiert werden, desto höher wäre ja auch ihr Schutzbedürfnis...
Bernies Sage (Bernhard Layer)