.....In Art. 12 Grundgesetz ist Berufsfreiheit garantiert. Inwieweit nun die getroffenen Maßnahmen verfassungsrechtlich haltbar sind, wird sich später rausstellen.
Oh nein! Da muss ich zu Ihren einseitigen Gunsten gegebenenfalls sofort intervenieren und etwas richtigstellen:
"Später" wird sich das leider nicht mehr
"aus sich heraus" feststellen lassen!
Meines Erachtens sind Gesetze und die eventuelle Rüge von verfassungsrechtlichen Garantien immer pingelich genau zeitpunktbezogen in ihrer jeweiligen potentiellen Inanspruchnahmemöglichkeit oder Verletzungsmöglichkeit in einer Rüge mit klarem Zeitabgrenzungsbezug "vor und nach Corona" zu verstehen.
Das Bundesverfassungsgericht, zumindest in Deutschland, darf gar nicht von sich aus heraus tätig werden, selbst dann nicht, wenn es zum Beispiel erst durch eine Verfassungsbeschwerde von einer Straftat erfahren haben sollte.
Denn die "natürliche" Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde ist nun einmal die Verletzung einer "unwiderruflich" festgestellten Rechtsnorm, man müsste also - im Normalfall - alle Rechtswege zuvor - allerdings unter der Einschränkung prozessökonomischer Zumutbarkeit und Zweckmäßigkeit - erschöpft haben.
Und wer "
nicht fristgerecht zumutbar keinen" Einspruch erhebt und "ganz brav" - den Verlockungen gewisser Berater folgend - vorschnell ein Unterstützungsgeld als Überbrückungsgeld vom Staat beantragt, der legalisiert damit zivilrechtlich automatisch auch mit seiner Einlassung seinem "Gegenüber" möglicherweise, dass er auf eine verfassungsrechtliche Überprüfung und damit auf einen eventuell "strafrechtlich" (daneben) begründbaren Schadenersatz - möglich sogar in einer Geltendmachung von steuerrechtlich unbefristeten Werbungskosten für die Zukunft - trotz Amtshaftung - formlos verzichtet.
Der ökonomische Schaden jedoch, der durch die getroffenen Maßnahmen eintritt, ist enorm. Und er wird aufgrund der extrem hohen Ausgaben des Staates, der zunehmenden Arbeitslosigkeit, Insolvenzen, Kurzarbeit usw. langfristig massiven ökonomischen und sozialen Schaden im Land hinterlassen.
Gerade deshalb sollte man, sofern es die Finanzen noch erlauben auf vorschnelle Lockangebote von zweifelhaften Beratern unbedingt verzichten, aber möglichst genau Buch über eigene Einnahmen und Ausgaben führen, die eine
spätere Referenzwertegegenüberstellung "vor und nach Corona" eingermaßen objektiv vergleichbar durch einfache Glaubhaftmachung gegenüber den Finanzbehörden auch in einem etwas größeren Zeitrahmen - steuerrechtlich neutral sogar in doppelt angenommener Höhe - erlauben.
Haltet ihr die Maßnahmen - auch angesichts der relativ geringen Corona-Fall-Zahlen auf Bevölkerung bezogen - für gerechtfertigt?
Juristisch scheint jedenfalls sehr auffällig bereits im Vorfeld von abgestuften Maßnahmen erkennbar zu sein, dass das Prinzip der Angemessenheit, das Prinzip vergleichbarer Maßnahmenrelativierungen und das Prinzip des Bestimmtheitsgrundsatzes im Einzelfall so verletzt sein könnte, dass von einem unheilbaren Verfahrensmangel auszugehen wäre.... Doch darüber schweigt (schon wieder) des Sängers Höflichkeit.......
Doch » darüber schweigt des Sängers Höflichkeit « - oder etwa doch nicht?
https://www.denkforum.at/threads/alles-das-existiert-hat-einen-anfang-und-ein-ende.18561/
Da Corona nicht (im Bereich Leben) existiert, hat dieser Tot-Virus weder Anfang noch Ende und erinnert mich an
unentschiedene Prozessfolgen, die an ein italienisches Mafioso-Sprichwort erinnern könnte und für deren schlechte Übersetzung ich mich vorab gerne entschuldigen möchte:
"
Ein Prozess gleicht einem gestaltwandlungsfähigen (Entscheidungs-)Baum im blühenden Garten Eden des Rechtsanwaltes, der Blüten legalisiert, Wurzeln schlägt und nie stirbt".
Bernies Sage (Bernhard Layer)