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Nonsens zum Rankingaufbessern

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Denke, denke, nur ein Weilchen,
bald kommt Wort-Schatz auch zu Dir,
mit dem scharfen Denkefeilchen,
formt er Cicero aus Dir​
 
Denken ist ein Geschenk der Natur an sich selbst. Leider sind Geschenke nicht immer solche.
Pandora, Pandora, lass die Büchse zu .... * tiefer Seufzer *
 
wort-schatz, du hast recht, ich werde versuchen auch noch eingelaufenen Hosen vorzubeugen, indem ich nicht mehr soviel schlafe.
 
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§ 68.1 a) BauNNNVO 06

Als Pferdetränke gilt ein ausgehöhltes Objekt beliebiger Grundfläche aus Metall und/oder Stein, dessen Zweck sich in der Befüllung mit flüssigen Substanzen - vornehmlich Wasser - zur Speisung von Lebewesen der Spezies Pferd oder verwandter Arten erschöpft.

Die Errichtung einer Pferdetränke obliegt den Bestimmungen der Paragraphen 9 - 26 BauNNNVO 06 und wird Pferdehaltern grundsätzlich empfohlen.

Der Erhalt sowie die Entsorgung des Wassers obliegt dabei den Bestimmungen der Paragraphen 2-8 Wasserschutzverordnung 1998.


§ 68.1 b) BauNNNVO 06

Die Zweckentfremdung der Pferdetränke als Babybadewanne, Wäschkorb, Getränkekühler oder Aufbewahrungsort für Kleingut steht dem rechtmäßigen Besitzer frei.
Die Zweckentfremdung der Pferdetränke als Satellitenstartrampe, Atomlager oder Grabstein bedarf der vorherigen Genehmigung nach den Bestimmungen der Paragraphen 8-93 Sodergesetzregelung 1977.
 
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