EarlyBird
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Fehlende Dialogbereitschaft ist kein überzeugender Grund, den Dialogverweigerern das Demonstrationsrecht abzuerkennen.
Sehe ich auch so.
Vor dem Gesetz sind - zumindest theoretisch - alle gleich.
Wer Andere verletzt oder gar tötet, macht sich strafbar und das gilt auch, wenn es (angeblich) aus politischen Gründen geschieht, aber fehlende Dialogbereitschaft ist keine Straftat.
Hm - wegen fehlender Dialogbereitschaft könnte man dann ja auch manchem Politiker das Demonstrationsrecht aberkennen.
Und manchem Ehemann - hört man läuten!