....."Doch, tut sie! Einfach mal reinlesen". "Demnach obliegt dem ÖBH neben der militärischen Landesverteidigung auch die Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit sowie die Hilfeleistung bei Katastropheneinsätzen!".....Die geltende Verfassung sieht nicht mehr wie in der 1. Republik vor, daß das Heer zur Sicherung der inneren Ordnung eingesetzt werden darf.
gruß plotin
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