Du stülpst Deine kaputte Rechtsauffassung
über meine Argumentation
und behauptest dann,
ich hätte irgendetwas in Deinem Sinne bewiesen
Das kann und darf ich. Du hast zwar wohl nicht beabsichtigt, aber da du nicht
verstehst was du von dir gibst, ist es dir passiert, dass du meine Beweisführung unterstützt
und dich selbst widerlegst. Blöd gelaufen, lerne daraus.
in Wirklichkeit sind mein Beitrag
Es geht um Handlungen.
Das heißt, auch wenn man es trotz der Grundrechteinschränkungen gut meint und nicht gekauft wurde,
kann das für einen Politiker durchaus eine Handlung gemäß dieses Paragraphens darstellen.
Womöglich kann schon das Aufstacheln von Anderen, derlei Handlungen zu begehen, eine solche Handlung darstellen.
Kann darstellen, wenn man beispielsweise seine Sorgfaltspflicht verletzt.
So kann Kickls Aufruf zur Anwendung eines Entwurmungsmittels zur Behandlung und/oder Vorbeugung von bzw gegen Covid
durchaus strafbar sein, auch wenn er es gut meinte (was aber in der Tat unglaubwürdig wäre). Denn, Sorgfalt bedeutet auch, sich
entsprechend gut und richtig zu informieren, und das bedeutet als Quelle anerkannte Wissenschaft und nicht Internetgenies wie
Belair, Frenilshtar, Reitschuster oder du. Man darf auch niemanden straffrei aus dem Fenster werfen in dem guten Glauben, dass nach der
Physik seiner Quelle im Internet der Defenestrierte keinen Schaden nehmen würde.
Konkrete Beispiele, die es in unserer Rechtsgeschichte gegeben hat, waren Tiefgläubige, die ihre Schutzbefohlenen trotz medizinischer Notwendigkeit nicht zum Arzt brachten, sondern durch Gebete heilen wollten. Ein Arzt, der nach den Regeln medizinischer Kunst handelt,
dabei aber beispielsweise jemanden bei einer riskanten Operation tötet, ist schuld- und straffrei. Selbiges gilt auch für andere Bereiche, wenn
man sich an den "Stand der Technik" bzw "Stand des Wissens" hält. Diesen geben aber nicht einzelne Schreihälse im Internet vor, sondern jene, die sich wissenschaftliche mit einem Fachgebiet beschäftigen. Und auch dort nicht einzelne Personen, sondern die Gemeinschaft derer.
und meine Rechtsauffassung komplementär
Dass deine Rechtsauffassung der rechtsstaatlichen bisweilen komplementär ist, hast du schon mehrmals gezeigt.
Vielen Dank für die erneute Erklärung, ich freue mich für dich.
#1805
deswegen sollte man die Regierung bestrafen,
denn diese behauptet, daß geimpfte Menschen die Krankheit nicht übertragen können
Und bislang habe ich keinen Beleg gesehen, dass "die Regierung" die von dir unterstellte Behauptung auch in Wahrheit getätigt hätte.
Falls sie das tatsächlich getan hätte wäre zu ermitteln, auf welcher Basis sie ihre Behauptung getätigt hatte und ob sie dabei ihre Sorgfaltspflicht in irgendeiner Weise verletzt hatte.
und hat veranlasst,
- daß geimpfte Menschen sich nicht testen lassen müssen
- daß positiv getestete Geimpfte im Krankenhaus (!!!) weiter arbeiten müssen
Du meinst, die Regierung wäre für jegliches Versäumnis von Maßnahmen, die für eine maximale Wirkung gegen die Pandemie angezeigt waren, zu bestrafen ? Dann viel Spaß bei der Diskussion mit Frenilshtar und seinesgleichen, der die Regierung für jegliche Maßnahmen, die irgendwelche Einschränkungen von Freiheiten zur Folge haben, bestrafen will.
Sei dir gewahr, Rechte sind nicht absolut und Entscheidungen beinhalten immer und notwendiger Weise Abwägungen. Wo man nichts abwägen muss, gibt es auch nichts zu entscheiden.
der § meint eigentlich nur,
daß kranke Menschen, die ihre Krankheit verschweigen und absichtlich oder fahrlässig weitergeben,
bestraft werden können
Das hast du schön geschrieben.
gesunde Menschen, die nichts weitergeben können, sind vom § nicht betroffen
Das ist F A L S C H, denn im Paragraphen steht nichts von "weitergeben". Es gibt auch andere Wege, Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen als selbst infiziert zu sein und sie weiter zu geben. Aber, auch das liegt wohl hinter deinem Horizont.
Selbst nachdem ich schon ein konkretes Beispiel angeführt habe, aber das hast du entweder nicht gelesen, einfach nicht verstanden oder gibst vor es nicht verstanden zu haben. Egal was, deine Behauptung ist F A L S C H. Falls du auch das nicht verstehst, deine Behauptung ist U N R I C H T I G.