Es müssen verschiedene Differnzierungen in diesem Fall vorgenommen werden ! Zunächst sollte festgestellt werden in welchem Ausmaß eine Institution tatsächlich einer Religion nahesteht ? Jemand der Beichtvater werden will muss natürlich " gläubig " sein, da sonst die Beichtenden um ihren persönlichen Glauben betrogen werden würden ! Jemand der Seelsorger werden will muss jedoch nicht unbedingt gläubig sein, sofern das Klientel nicht religiösen Beistand, sondern psyschologischen sucht !
Auch im Falle von der Dame, welche in der Diakonie einen Arbeitsplatz suchte muss erst einmal geprüft werden, ob die jeweilige Diakonie der Ansicht ist, dass konfessionslose Gift für die Patienten sein könnten, da diese eine Gefahr für deren Religiosität darstellen oder ob die Diakonie gar keine besonderen Religiösen Maßstäbe setzt, wodurch fragwürdig ist, wie sie ihr Vorgehen rechtfertigen können !
Desweiteren sind die Gründe für die Konfessionslosigkeit der Dame nicht bekannt ! Ist sie kein Mitglied in einer Konfession z.B durch den Missbrauchsskandal oder glaubt sie tatsächlich nicht ? Legt die Diakonie Wert auf Glauben, so wäre das Vorgehen bei zweiterem Fall nachvollziehbar ! Ist aber die Dame kein Mitglied einer Religionszugehörigkeit aus rein ethischen Gründen so lebt die Diakonie mit ihrem Verhalten hinterm Mond !