aktivFreidenker
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AW: Kein Toleranz gegenüber den Rechten!
Was für eine Diskussion....WOW ~~~
Nach dem ich mir mal die weiteren Publikationen von Prof. Dr. jur. Bracht durchgelesen habe (Recht und Wahrheit beispielsweise = haarsträubend), auch die schöÖöne Seite, die mit diesem Namen wirbt, aber von Christian Bärthel verfasst wurde, wird mir doch so einiges klar.....
Ein rein formaler Streit über die Begrifflichkeit Reich, Bund, Staat ist juristisch völlig wertlos.
Warum ist das so?
Deutschland ist NICHT nur nach 1945 Bund genannt. Der Deutsche Bund wurde bereits 1815 gegründet. Es ist deshalb unzutreffend, wenn das bundesstaatliche prinzip gelegentlich als besatzungsrechtliches oktroi angesehen wird. Abgesehen von der Zeit 1933-1945 ist Deutschland ein Bundesstaat gewesen. Verweis: Ipsen, Staatsrecht I, Staatsorganisationsrecht, 15. Auflage, S. 147
Und ein neuer Staat wurde nach 1945 nicht gegeründet! Auch "das Dritte Reich" - ein Propaganda-Begriff benutzt von den Nationalsozialisten ohne juristische Bedeutung - war schon immer ein Staat, auch wenn es "Reich" hieß. Ein Staat ist aus der Sicht des Völkerrechts ein Völkerrechtssubjekt, dessen konstituierende Merkmale das Staatsgebiet, das Staatsvolk und die Staatsgewalt bilden.
Ein Reich kann auch ein Bundesstaat sein. Reich heisst eigentlich nichts anderes als "Staat" im allgemeinen Sprachgebrauch und sagt nichts darüber aus, wie das Land regiert wird. Republik z.b. sagt etwas über die Staatsform aus, während Bundesstaat ein Regierungssystem festlegt. Reich sagt dagegen nichts aus und ist juristisch wertlos.
Was heißt das jetzt konkret?
Das Deutsche Reich ist NICHT souverän, weil NICHT handlungsfähig.
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit den 2plus4-Verträgen ein souveräner Staat.
In meinem Reisepass steht auch nichts vom Deutschen Reich, sondern:
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
und meine Staatsangehörigkeit ist
DEUTSCH
weil ich ein DEUTSCHER bin
und nicht weil ich im DEUTSCHEN REICH lebe.
~~~~~~~~~~~~~~~
Wie perfide und manipulativ die NEO-NAZIS hier agieren ist ekelhaft und widert mich an.
In diesem Sinne
Axl
Was für eine Diskussion....WOW ~~~
Nach dem ich mir mal die weiteren Publikationen von Prof. Dr. jur. Bracht durchgelesen habe (Recht und Wahrheit beispielsweise = haarsträubend), auch die schöÖöne Seite, die mit diesem Namen wirbt, aber von Christian Bärthel verfasst wurde, wird mir doch so einiges klar.....
Ein rein formaler Streit über die Begrifflichkeit Reich, Bund, Staat ist juristisch völlig wertlos.
Warum ist das so?
Deutschland ist NICHT nur nach 1945 Bund genannt. Der Deutsche Bund wurde bereits 1815 gegründet. Es ist deshalb unzutreffend, wenn das bundesstaatliche prinzip gelegentlich als besatzungsrechtliches oktroi angesehen wird. Abgesehen von der Zeit 1933-1945 ist Deutschland ein Bundesstaat gewesen. Verweis: Ipsen, Staatsrecht I, Staatsorganisationsrecht, 15. Auflage, S. 147
Und ein neuer Staat wurde nach 1945 nicht gegeründet! Auch "das Dritte Reich" - ein Propaganda-Begriff benutzt von den Nationalsozialisten ohne juristische Bedeutung - war schon immer ein Staat, auch wenn es "Reich" hieß. Ein Staat ist aus der Sicht des Völkerrechts ein Völkerrechtssubjekt, dessen konstituierende Merkmale das Staatsgebiet, das Staatsvolk und die Staatsgewalt bilden.
Ein Reich kann auch ein Bundesstaat sein. Reich heisst eigentlich nichts anderes als "Staat" im allgemeinen Sprachgebrauch und sagt nichts darüber aus, wie das Land regiert wird. Republik z.b. sagt etwas über die Staatsform aus, während Bundesstaat ein Regierungssystem festlegt. Reich sagt dagegen nichts aus und ist juristisch wertlos.
(2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1): von 1973!!!!!
Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]). Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.
Was heißt das jetzt konkret?
Das Deutsche Reich ist NICHT souverän, weil NICHT handlungsfähig.
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit den 2plus4-Verträgen ein souveräner Staat.
In meinem Reisepass steht auch nichts vom Deutschen Reich, sondern:
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
und meine Staatsangehörigkeit ist
DEUTSCH
weil ich ein DEUTSCHER bin
und nicht weil ich im DEUTSCHEN REICH lebe.
~~~~~~~~~~~~~~~
Wie perfide und manipulativ die NEO-NAZIS hier agieren ist ekelhaft und widert mich an.
In diesem Sinne
Axl