Nix für ungut...
...der obige Titel gilt bei mir eigentlich immer - eventuell mit einer einzigen Ausnahme im Forum.
Lieber diethelm, sei ein wenig vorsichtig, mir ein unlogisches Argument vorzuhalten; ich lege stets größten Wert auf stringente Beweisführung, aber natürlich: Ziesemann ist ein Mensch und "errare humanum est". Innerhalb der staatsrechtlichen Systematik bin ich jedenfalls von Dir nicht widerlegt worden, aber es spendet Riesenfreude, mit Dir zu diskutieren
In diesem Sinne fällt es mir leicht, Dir herzliche Grüße zu senden.
Ziesemann
...der obige Titel gilt bei mir eigentlich immer - eventuell mit einer einzigen Ausnahme im Forum.
Ganz so einfach ist es nicht; aber ich sagte wohl schon mal, dass es nicht leicht ist, mit juristischen Denkfiguren zu operieren. Das BVerfG hat seit seiner Existenz mit rd. 140.000 (!) Entscheidungen in über 100 Bänden die Verfassung fort-, und weiterentwickelt sowie interpretiert. Vielfach nicht sehr im Sinne der Verfassungsväter und oftmals gegen den Mehrheitswillen des Volkes. Es wäre dem BVerfG unbenommen, den Begriff "Rasse" als obsolet zu verwerfen und als nicht mehr anwendbare Norm zu erklären. Es könnte sogar soweit gehen zu sagen: Es handelt sich bei dem Begriff "Rasse" um verfassungswidriges Verfassungsrecht. Hat es aber nicht getan; statt dessen haben auch neuste Verfassungen (s. EU) den Begriff - meinetwegen zum Leidwesen der Naturwissenschaftler - übernommen.diethelm schrieb:Nachdem der BVerfG sich nur auf die Verfassung beziehen darf, auch in seiner Begründung, begründet er, dass er sich in seinem Urteil auf die Verfassung beruft. Wie heißt es in der Verfassung: Die Gerichte haben sich an die Gesetze zu halten. Selbst wenn in dieser Verfassung der größte Unsinn stünde, wäre es eine Katastrophe, ginge BVerfG über diese hinaus. Also das Gericht, auch wenn es das höchste ist, ist für Deine versuchte Beweisführung ein unlogisches und falsches Argument.
Nix für ungut, und liebe Grüße, diethelm
Lieber diethelm, sei ein wenig vorsichtig, mir ein unlogisches Argument vorzuhalten; ich lege stets größten Wert auf stringente Beweisführung, aber natürlich: Ziesemann ist ein Mensch und "errare humanum est". Innerhalb der staatsrechtlichen Systematik bin ich jedenfalls von Dir nicht widerlegt worden, aber es spendet Riesenfreude, mit Dir zu diskutieren
In diesem Sinne fällt es mir leicht, Dir herzliche Grüße zu senden.
Ziesemann