Drei Aspekte rationalen Urteilens am Beispiel Böhmermanns "Schmähkritik"
- Erkennen der Form
- Interpretation des Inhaltes
- Abschätzung der Wirkungsweisen im Kontext der Gegenwart
Hallo Kaawi, gerade dieser dritte Aspekt hochspannungstangiert den hier offen gelassenen vierten Aspekt, die
Justiziabilität, welche das Justizgrundrecht der gesetzlichen Richterzuständigkeit (Art.101 GG) in Deutschland
vorab festlegt.
Und diese Vorfestlegung hat im Fall Böhmermann meines Erachtens leider ganz jämmerlich versagt, weil sowohl die Öffentlichkeit als auch die Justiz stark irritiert waren, nicht zuletzt aufgrund der damals zeitnahen überraschend persönlichen Einmischung der Kanzlerin während der laufenden Ermittlungen wegen eines Offizialdeliktes.
Womit in politischer Folge einer nicht den wahren Grundsätzen eines Rechtsstaates entsprechend geschaffene "Lex Böhmermann" mit der Abschaffung des Paragraphen für Majestätsbeleidigung ab 1.1.2018 meines Erachtens ein internationaler Vertrauensschaden auf der Diplomatenebene für alle Zeiten - politisch - in Kauf genommen wird.
Und dies nur, weil dem "
Würde-Aspekt eines Sprachkunstwerkes" vorrangig ein "
hypothetischer Nicht-Vorsatz-Beleidiger-Bonus" als Grundrecht auf künstlerische Meinungsfreiheit vor allen diplomatischen (Folge-)Verwicklungen zugebilligt wurde!!!
Diese anderen (Folge-)Wirkungen wurden vom Vortragenden bewusst beabsichtigt und provozierend zum Zwecke einer denkökonomisch grenzwertigen Aufmerksamkeitserheischung billigend in Kauf genommen.
Was man dabei persönlich genau glaubt, das scheint meines Erachtens gar nicht so wichtig zu sein in dieser Sache.
Vielmehr weit bedeutsamer ist, welche AUSWIRKUNG das Vorgetragene vorrangig auf Andere bewirkt.
Und diese Auswirkungen können meines Erachtens nicht durch Wegfall einer Majestästbeleidigung und Verweis auf eine Privatklage international geheilt werden.
Über Sinn und Inhalt des zwischen den Zeilen stehenden - darüber schweigt des Sängers Höflichkeit!
Bernies Sage (Bernhard Layer)