Wir, die Institutionen und Einzelpersonen, die an der Suche nach außerirdischen Intelligenz teilnehmen, erkennen an, daß die Suche nach außerirdischen Intelligenz ein wesentlicher Bestandteil der Weltraumerforschung ist und verpflichten uns für friedliche Absichten und für die gemeinsamen Interessen der Menschheit, inspiriert durch die profunde Bedeutung für die Menschheit bei erwiesener Entdeckung außerirdischer Intelligenz, obwohl die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung niedrig ist, erinnernd an den Grundsatzvertrag, der die staatl. Aktivitäten in der Erforschung und Benutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, bestimmt, welcher den Beteiligten dieses Vertrages vorgibt, "das Generalsekretariat der Vereinigten Nationen, sowie die Öffentlichkeit und die internationale wissenschaftliche Gemeinschaft, mit den größten machbaren und durchführbaren Umfang, des Charakters, der Führung, Standorte und Ergebnissen" ihrer Betätigungen in der Weltraumerforschung zu informieren (Artikel XI), erkennen, daß eine Anfangsentdeckung vielleicht unvollständig oder unklar ist und so einer sorgfältigen Untersuchung, sowie einer Bestätigung benötigt, und - somit es notwendig ist - auf dem höchsten Niveau der wissenschaftlichen Verantwortung und Glaubwürdigkeit fortzufahren, stimmen zu, die folgenden Grundregeln bei der Verbreitung von Informationen über die Entdeckung von außerirdischer Intelligenz zu beachten:
1. Jeder Einzelne, öffentliches oder privates Forschungsinstitut, oder Regierungsstelle, die glauben sie hätten ein Signal oder einen Beweis für außerirdische Intelligenz entdeckt, sollten versuchen zu überprüfen, ob dies eher irgendwelche Natur- oder anthropogenische Phänomene sind, bevor sie eine öffentliche Bekanntmachung abgeben, die glaubhafteste Erklärung für den Beweis, ist die Existenz außerirdischer Intelligenz. Falls der Beweis nicht als Hinweis auf die Existenz von außerirdischen Intelligenz bestätigt werden kann, kann der Entdecker die Information passend zu der Entdeckung eines unbekannten Phänomen verbreiten.
2. Bevor der Entdecker eine öffentliche Bekanntmachung macht, daß der Beweis für außerirdische Intelligenz entdeckt wurde, sollte er unverzüglich alle anderen Beobachter oder Forschungsorganisatoren, welche Beteiligte dieser Vereinbarung sind, informieren, so daß diese versuchen können, die Entdeckung durch unabhängige Observatorien an anderen Standorten zu bestätigen und ein Netzwerk aufgebaut werden kann, welches die fortlaufende Kontrolle des Signals oder Phänomens erlaubt. Parteien dieser Vereinbarung sollten nicht eine öffentliche Bekanntmachung dieser Informationen abgeben, bis es beschlossen ist, daß dies ein glaubwürdiger Beweis für die Existenz außerirdischer Intelligenz ist oder nicht. Der Entdecker sollte seine zuständige nationale Behörde informieren.
3. Nachdem Beschluß, daß die Entdeckung ein glaubwürdiger Beweis für außerirdisches Intelligenz zu sein scheint und nachdem die anderen Beteiligten dieser Vereinbarung informiert wurden, sollte der Entdecker Beobachter überall in der Welt durch das Zentralbüro für astronomische Telegramme von der internationalen astronomischen Union informieren und das Generalsekretariat der vereinigten Nationen entsprechend dem Artikel XI des Grundsatzvertrages, der die staatl. Aktivitäten in der Erforschung und Benutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, bestimmt, informieren. Wegen ihres demonstrierten Interesses und ihrer Fachkenntnisse beziehend auf die Frage der Existenz von außerirdischen Intelligenz, sollte der Entdecker gleichzeitig die folgenden internationalen Instituten über die Entdeckung informieren und sie mit allen dazugehörigen Daten und gespeicherten Informationen betreffend des Beweises versorgen: die "International Telecommunication Union", das "Committee on Space Research", das „International Council of Scientific Unions", die "International Astronautical Federation", die "International Academy of Astronautics", das "International Institute of Space Law", "Commission 51 of the International Astronomical Union" und "Commission J of the International Radio Science Union".
4. Eine bestätigte Entdeckung von außerirdischen Intelligenz sollte, die Prozeduren dieser Vereinbarung einhaltend, schnell, öffentlich und weit durch wissenschaftliche Kanäle und öffentlichen Medien verbreitet werden. Der Entdecker sollte das Vorrecht haben die erste öffentliche Bekanntmachung abzugeben.
5. Alle notwendigen Daten für die Bestätigung der Entdeckung sollten für die internationale wissenschaftliche Öffentlichkeit durch Publikationen, Sitzungen, Konferenzen und anderen angemessenen Mittel verfügbar sein.
6. Die Entdeckung sollte bestätigt und kontrolliert und eventuell erhaltenen Daten auf der Existenz von außerirdischen Intelligenz sollten aufgenommen werden und für immer in dem größten machbaren und durchführbaren Umfang gespeichert sein, in einer Form, die es verfügbar für weitere Analysen und Interpretationen macht. Diese Aufnahmen sollten für die oben aufgeführten internationalen Institutionen und Mitgliedern der wissenschaftlichen Gemeinde für weitere objektive Analysen und Interpretationen verfügbar gemacht werden.
7. Falls der Beweis der Entdeckung in der Form von elektromagnetischen Signalen ist, sollten die Beteiligten dieser Vereinbarung internationale Zustimmung ersuchen, um die passenden Frequenzen durch vorhandene Verfahren der "International Telecommunication Union" zu schützen. Eine unverzügliche Ankündigung sollte an das Generalsekretariat der ITU in Geneva gesendet werden, die eine Bitte in den wöchentlichen Rundschreiben aufnehmen können, Übertragungen auf den betreffenden Frequenzen einzuschränken. Das Sekretariat, in Verbindung mit dem Rat der Administrativen Ratsversammlungsunion, sollte die Durchführbarkeit und den Nutzen der Versammlung einer außerordentlichen administrativen Radio Konferenz untersuchen, um sich mit dem Thema, geneigt der Meinungen der Mitgliederverwaltung der ITU, zu beschäftigen.
8. Es sollte keine Reaktion auf ein Signal oder auf einen anderen Beweis von außerirdischen Intelligenz gesendet werden, bis die geeignete internationale Beratung stattgefunden hat. Die Prozeduren für solche Beratungen werden Thema einer gesonderten Vereinbarung, Erklärung oder Anordnung sein.
Der SETI Ausschuß der "International Academy of Astronautics", in Verbindung mit der "Commission 51 of the International Astronomical Union", wird eine ständige Überprüfung der Prozeduren für die Entdeckung von außerirdischen Intelligenz und die nachträgliche Behandlung der Daten leiten. Sollten glaubwürdige Beweise von außerirdischen Intelligenz entdeckt werden, würde ein internationales Komitee von Wissenschaftlern und anderen Experten gegründet, um als ein Brennpunkt für die fortsetzenden Analysen aller beobachteten Beweisen zu dienen, die in der Auswirkung der Entdeckung gesammelt wurden, und auch um mit Rat bei der Veröffentlichung von Informationen zur Seite zu stehen. Diese Komitee sollte von Repräsentanten der oben aufgelisteten internationalen Institutionen ernannt werden und solch anderer Mitglieder, die das Komitee für erforderlich befindet. Um die Einberufung solch eines Komitees irgendwann zu erleichtern, sollte das SETI Komitee der "International Academy of Astronautics" eine aktuelle Liste der bereitwilligen Vertretern der oben aufgeführten internationalen Institutionen, wie auch anderen Einzelpersonen mit relevanten Fachwissen, einführen und erhalten, und sollte diese Liste ununterbrochen durch das Sekretariat der "International Academy of Astronautics" zur Verfügung stellen. Die "International Academy of Astronautics" wird als Treuhändler dieser Vereinbarung fungieren und wird jährlich eine aktuelle Liste für alle Beteiligten dieser Vereinbarung bereitstellen.