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Freie Wahlen über das Internet

Eulenspiegel

Well-Known Member
Registriert
9. August 2009
Beiträge
2.435
Das Internet gibt uns die Freiheit, wir müssen sie nur richtig nutzen.
Früher gab es Gegenpäpste und Gegenkönige.
Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gegenkönig
http://de.wikipedia.org/wiki/Gegenpapst
Warum nicht einmal Gegenwahlen usw. über das Internet veranstalten, wenn so wie oft die Politik versagt. Bürgerrechte werden über Jahrzehnte in Verfahren von Gerichten verschleppt usw..
Wo bleiben da die Menschenrechte?
Alles Schall und Rauch.
Über das Internet könnte man, analog zu den Volksprotesten im Osten Ende der achtziger und Anfang der neunziger Jahre ebensogut protestieren, ohne sich auf der Straße Repressalien aussetzen zu müssen.
Die Verfassungen geben uns das Recht dazu.
Zum Beispiel:
GG
Artikel 20.
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht
http://www.sadaba.de/GSBT_GG_020_037.html
Auszugszitat:
Art.26 GG
(Verbot des Angriffskrieges)
(1) 1Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.
2Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) 1Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden.
2Das Nähere regelt ein Bundesgesetz (H).

http://verfassungsschutz.wordpress.com/widerstandsrecht/
http://www.koeper.name/koeper/Koeper/janina/st-verfassung.htm

Artikel 3. GG
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Was für ein Schwindel, schon der Mieter und der Vermieter werden vor dem Gesetz nicht gleichgestellt.
Frage der Beweislast! =---> eine Einseitige Aufhalsung der Beweislast ist keine Gleichstellung und solche Gesetze gehen ständig bei denen für die Überprüfung auf Grundgesetzgemäßigkeit durch.

http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_verfassung_widerstand.html
http://home.arcor.de/nahol/verfges_haupttext.html
http://www.politik.de/forum/religion/217243-menschenrechte.html
http://www.bpb.de/wissen/R0EZ5E,0,0,Widerstandsrecht.html

http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D16518.php

Zweifelhaftes, gefunden mittels Google:
http://www.fuellhornleben.de/Personalausweis.html
http://www.tagesspiegel.de/politik/...ht-entscheidet-ueber-reformpaket/1875442.html
http://civitas-institut.de/index.ph...eber-eu-verfassung&catid=1:neuestes&Itemid=33
http://www.widerstand-ist-recht.de/verfbeschw/widerstand.html
http://user.cs.tu-berlin.de/~gozer/bln/andere/VvB-48.html
http://www.sueddeutsche.de/politik/stuttgart-die-protest-demokratie-1.1010052
http://brd-schwindel.com/bundesverfassungsgericht-gibt-schutzfunktion-fuer-die-gesetze-auf/
 
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AW: Freie Wahlen über das Internet

Der Vorschlag ist nicht neu, interessant wäre nur zu wissen, wie man solche Wahlen praktisch durchführt; insbesondere, wie man die Einmaligkeit und Authentität der Stimme sicherstellt.
 
AW: Freie Wahlen über das Internet

Die geschicktesten Hacker werden gewinnen.

Wobei mir nicht klar ist, was bei Wahlen zu gewinnen sein könnte.
 
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AW: Freie Wahlen über das Internet

Der Vorschlag ist nicht neu, interessant wäre nur zu wissen, wie man solche Wahlen praktisch durchführt; insbesondere, wie man die Einmaligkeit und Authentität der Stimme sicherstellt.

Jeder Bürger soll doch eine Indentitäts- Mailadresse bekommen, dafür wird schon jetzt kräftig Werbung gemacht und man kann sich diese auch schon sichern, das wäre es doch.
 
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