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Die soldatische Pflicht

Als unverständiger Einredner dürfen Sie so meinen, aber als verständiger Mitbürger sollten Sie eigenständig zwischen Volkskörper, Zahlkörper und menschlichen Körper unterscheiden können.


Natürlich und selbstverständlich! Da müssens gewitzt sein und nur die Übung macht den Meister. Im nächsten Leben wird das auch bei Ihnen was werden, vorausgesetzt, Sie üben sich in Wachsamkeit, damit Sie auch im Schlaf beherrschen, was Ihnen gegenwärtig auch mit größtmöglicher Anstrengung nicht gelingen will.

Schalom!


Übung macht den Meister, aber dazu braucht es Eier! Haben Sie welche?
Natürlich und selbstverfreilich, keine faulen Eier, bzw. keine Weicheier!

Salamon Aleikum!
 
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Bei den Wehrpflichtigen muss der Volkskörper gestählt werden, so hart wie Kruppstahl,
.....Aber wo! "Wehrpflichtige" sind vor allem auf dem Gebiet der "undefinierten uns asymmetrischen Auseinandersetzungen" und deren "Herausforderungen" zu Schuhlen! Die "Österreichische Armee" setzt mit dem "Kommando Führungsunterstützung und Cyber Defence" erste Schritte in diese Richtung!.....

plotin
 
Bei den Wehrpflichtigen muss der Volkskörper gestählt werden, so hart wie Kruppstahl

Wehrpflichtige müssen natürlich und selbstverständlich körperlich ertüchtigt werden und von einer Unbeugsamkeit im Dienste für das Vaterland beseelt sein, dagegen Kruppstahl wie Kaugummi ist, aber der Volkskörper besteht nicht nur aus Wehrpflichtigen. Denkens mal darüber nach.

Zum Thema:

Das Gericht meint nach Meldung der Tagesschau: "Der Soldat muss die menschliche Regung der Furcht überwinden. (..) Furcht vor persönlicher Gefahr entschuldigt eine Tat nicht, wenn die soldatische Pflicht verlangt, die Gefahr zu bestehen."

Die soldatische Pflicht, das merken wir uns jetzt für immer, besteht darin, im Dienst für das Vaterland Gefahren zu bestehen. Ist doch wohl klar, oder?

Schalom!
 
Zu welchem Wehrdienst? Da beharken sich dutzende militante Gruppen. Für wen soll man dort kämpfen? Die Guten sind nicht dabei.

Lesen bildet! Haben Sie den dazugehörigen Link, bzw. das Gerichtsurteil nicht gelesen? o_O

https://www.tagesschau.de/inland/asyl-muenster-urteil-101.html

Dem Syrer drohe zwar Folter, aber nicht aus politischen Gründen

In der nun veröffentlichten Urteilsbegründung räumt das OVG zwar ein, dass einem Wehrdienstverweigerer zwar Folter und andere Menschenrechtsverletzungen drohten, es sich dabei aber nicht um eine politische Verfolgung handele. Das syrische Regime handele vielmehr so brutal, "weil es die Wehrdienstentziehung als solche im Interesse der Aufrechterhaltung der militärischen Schlagkraft des syrischen Staates zu bekämpfen gilt".

Die Richter vergleichen dabei die Furcht unbeteiligter Zivilisten, "die 'nur' vor den Gefahren des Bürgerkriegs fliehen" und "die völlig unpolitische Furcht Wehrpflichtiger vor einem Kriegseinsatz", die angesichts der "weitaus größeren Gefahren" ein zusätzlicher Fluchtgrund sei.

Belehrung über "soldatische Pflicht"

Weil eine solche Furcht aber ein "kulturübergreifend verbreitetes Phänomen" sei, gebe es nicht nur in Syrien, sondern auch Deutschland eine Reihe von Strafvorschriften gegen die Schwächung der militärischen Schlagkraft.

Das Gericht erwähnt als Straftaten unter anderem Selbstverstümmelung, Fahnenflucht, Gehorsamsverweigerung und Meutereien und zitiert dann mit ausdrücklichem Bezug zur gefährlichen Lage in Syrien das deutsche Wehrstrafrecht: "Der Soldat muss die menschliche Regung der Furcht überwinden. (...) Furcht vor persönlicher Gefahr entschuldigt eine Tat nicht, wenn die soldatische Pflicht verlangt, die Gefahr zu bestehen."


Der Syrien Krieg ist auch ein Krieg der div. islamischen Religionen!

https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerkrieg_in_Syrien
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Genau, denn Fahnenflüchtige sind keine asylberechtigten Flüchtlinge und in keinem Land der Welt gilt Fahnenflucht als Kavalierdelikt. Wo käme man da auch hin, wollte man so etwas gutheißen?

Schalom!

:p Jeder Fahnenflüchtiger oder Militärdienstverweigerer „auch aus Afrikanischen Nichtkriegsländern“ bekommt dennoch in D einen subsitären Schutzstatus. :cool:
 
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