Andersdenk
Well-Known Member
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Tote Soldaten sind völlig emotionslos.
Die stehen auch nicht mehr in soldatischer Pflicht.
Der tote Soldat handelt nicht und nichts an ihm wird vermessen.
Das hängt von den jeweiligen Umständen ab, ist hier jedoch nicht das Thema. Hier geht es um die soldatische Pflicht in Bezug auf die im Eingangsbeitrag erwähnte Fahnenflucht, nämlich ob ein zum Militärdienst verpflichteter Syrer in der Bundesrepublik Deutschland Asyl erhalten darf, der sich des Vergehens der Fahnenflucht strafbar machte.
Das Gericht begründete die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf u.a. so:
"Der Soldat muss die menschliche Regung der Furcht überwinden. (..) Furcht vor persönlicher Gefahr entschuldigt eine Tat nicht, wenn die soldatische Pflicht verlangt, die Gefahr zu bestehen."
Gott zum Gruße!