KANTIG
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Die NGO-Sozialpartnerschaft entbehrt der Zustimmung des Parlaments, in dem alle Interessen aller Bürger vertreten werden.Das hat letztendlich mehr Fortschritt gebracht als diese Gewalt Anstrengungen, die von der Verfassung immer wieder gehemmt werden und obendrein des Einverständnisses der Bürger entbehren.
Der sog. 12-Stundentag ist das beste Beispiel für die Problematik: Die Sozialpartner konnten sich nicht einigen und die Arbeitszeitgestaltung (bzw. die gesetzwidrigen Arbeitszeiten) wurde auf Betriebsebene verlegt. Hinsichtl der viel geschmähten Freiwilligkeit ist Mitwirkung der Arbeitnehmer/vertretung gewährleistet, weil ab 5 Angestellten ein Betriebsrat mit Gestaltungsrecht vorgesehen ist - wenn es die AN so wollen.