Aha, in Richtung welcher Partei denn parteiisch ?
Aha, was hätte denn ein "echter Rechtsstaat" prinzipiell anders gemacht ?
Ja, so wie das auch der Fall bei den von dir pauschal beschuldigten Pfaffen ist. Keine Verurteilung --> keine Gefängnisstrafe.
Jetzt aber genug mit Seisenbacher, ab zu deinen Lieblingsopfern, den Pfaffen !
Ein Eingeständnis der Kirche bezüglich einer Tat, die nicht "die Kirche" sondern irgendeine ihr angehörige Person begangen hat (oder auch nicht) ist kein Beweis, auf den eine gerichtliche Verurteilung basieren kann. Wenn sich eine Firma für einen Fehler einer seiner Mitarbeitet entschuldigt beweist das nicht, dass jener Mitarbeiter diesen Fehler auch tatsächlich gemacht hat. Er kann von jemand ganz anderen begangen worden sein oder aber gar nicht passiert sein, und die Entschuldigung dient nur der Konfliktvermeidung.
Auch gibt es in einem Rechtsstaat keine pauschale Anklage von "150000 behaupteten Kinderschändungen innerhalb der Kirche", sondern es gibt einzelne Angeklagte bzw einzelne angeklagte Straftaten.
Also: Angeklagter X bzw die angeklagten X und Y, Opfer A und B, Tatzeitpunkt, Tathergang, etc....
Auch ein außergerichtlicher Vergleich wäre kein Schuldspruch, und jemand ist juristisch so lange unschuldig, bis er von einem ordentlichen Gericht verurteilt ist. Gibt es kein Verfahren oder ein Verfahren und keinen Schuldspruch, gilt der Angeklagte als unschuldig. Egal, wie sehr Privatpersonen den Angeklagten für doch schuldig halten. Das ist ein Prinzip in einem echten Rechtsstaat, das so mancher Wüterich vergewaltigen und umgehen will. Gelänge dies, würde aus dem echten Rechtsstaat tatsächlich eine Karikatur dessen. Also ganz gegenteilig zu dem, was du in deiner Wut behauptest.
Kannst du ein Fallbeispiel dafür nennen, dass es zu keinen Ermittlungen gekommen ist oder aber trotz Ermittlungen und ausreichenden Gründen für eine Anklage dennoch zu keiner Anklage gekommen ist ?
Und falls doch, welche Gründe es dafür gegeben hätte ?
Hast du auch daran etwas auszusetzen ?
Eine Behauptung, die mal belegt werden sollte....