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Die allgemeine Wehrpflicht einerseits und ein Berufsheer andererseits stellt

paranormo

Active Member
Registriert
26. Dezember 2007
Beiträge
482
keinesfalls einen echten Widerspruch dar. Es können ja alle Berufsgruppen dazu verpflichtet werden das Bundesheer bei der Erfüllung seiner Aufgaben
nach ihren Möglichkeiten zu unterstützen.
Was mich betrifft, ich werde sicher für das Berufsheer stimmen, da ich der
Meinung bin, dass der Mensch das Recht haben muss, sich seine Aufgabe
nach seinen Stärken zu suchen und seine Schwächen intim zu halten.
 
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AW: Die allgemeine Wehrpflicht einerseits und ein Berufsheer andererseits stellt

keinesfalls einen echten Widerspruch dar.

Doch! Die WehrPFLICHT war schon immer ein Widerspruch. Das Berufsheer ist kein Widerspruch.

Wer tut, was er nicht will, begeht einen Widerspruch, weshalb das verpflichtende Wehr einen Widerspruch in sich trägt.
 
AW: Die allgemeine Wehrpflicht einerseits und ein Berufsheer andererseits stellt

Bezüglich unseren Militär: Damals bei der Lawinenkatastrophe in Galtür mussten Hubschrauber aus Amerika eingeflogen werden, weil unsere eigenen Hubschrauber nicht dazu fähig sind.? Warum wurde hier nicht ein ordentliches Werzeug angeschaft, das bei solchen Katastrophen auch eingesetzt werden kann?

Was ich damit sagen will: Auch ein guter Techniker kann mit katastrophalen Werzeuge kein gutes Ergibniss erreichen.

Zuerst muss es ine ordentliche Ausrüstung geben, dann können wir über diesen Punkt weiterreden. Außerdem wurde noch kein ordentliches Konzept eines Berufsheeres vorgelegt!
 
AW: Die allgemeine Wehrpflicht einerseits und ein Berufsheer andererseits stellt

Doch! Die WehrPFLICHT war schon immer ein Widerspruch. Das Berufsheer ist kein Widerspruch.

Wer tut, was er nicht will, begeht einen Widerspruch, weshalb das verpflichtende Wehr einen Widerspruch in sich trägt.

Würde das dann nicht für jegliche Pflicht gelten ?
 
AW: Die allgemeine Wehrpflicht einerseits und ein Berufsheer andererseits stellt

.....Kurz "zusammengefasst"! Was wäre zu tun?.....

.....Beurteilung der "innen" und "außenpolitischen" Lage durch die Politik unter "Einbeziehung"
von "Experten". Erstellen einer "Sicherheitsdoktrin" auf Grund der ausgewerteten "Daten/Erkenntnisse"
nicht nur für die "Armee", sondern für alle "Blaulichtorganisationen" sowie der
"Zivilschutzverbände".....

....Weiters!....

.....Klare "Auftrags und Zielformulierung" für die "Armee".....
.....Evaluierung des benötigten "Personal/Materialbedarfs".....
.....Kostenaufstellung; "was soll/darf das ganze kosten".....

.....Auf "Grund dieser "Parameter und unter "Berücksichtigung" der "Vor/Nachteile"
einer "Berufsarmee/Wehrpflichtigenarmee" kann dann eine seriöse "Entscheidung"
über die "Wehrform" getroffen werden.....

meint m.f.g plotin
 
AW: Die allgemeine Wehrpflicht einerseits und ein Berufsheer andererseits stellt

keinesfalls einen echten Widerspruch dar. Es können ja alle Berufsgruppen dazu verpflichtet werden das Bundesheer bei der Erfüllung seiner Aufgaben
nach ihren Möglichkeiten zu unterstützen.
Was mich betrifft, ich werde sicher für das Berufsheer stimmen, da ich der
Meinung bin, dass der Mensch das Recht haben muss, sich seine Aufgabe
nach seinen Stärken zu suchen und seine Schwächen intim zu halten.
Hallo !

Ich bin auch für ein Berufsheer; dem mMn wirksamsten Gegenargument, dass ein Berufsheer auf eigene Leute schießen könnte (wie es in Österreich in den 30-er Jahren ja tatsächlich der Fall war), könnte man so begegnen, dass man die Soldaten - ähnlich wie den Ärzten dem hippokratischen Eid - dementsprechend vereidigen würde, dass sie eben auf EU-Bürger nicht schießen oder anderweitig aggressiv werden.

Katastrophenschutz und -hilfe ginge auch mit einem erweiterten Berufsbild des Sozialarbeiters. Freiwillige Helfer im Einvernehmen mit den Arbeitgebern und dem AMS (Kündigungsschutz und Fortzahlung der Bezüge) kann ja weiterhin parallel dazu existieren.

Ansonsten bin ich für Volksabstimmungen in allen Fällen, in denen sich Politiker innerhalb von 2 Jahren zu keiner Entscheidung (die sie auch verantworten wollen) durchringen können.

Liebe Grüße

Zeili
 
AW: Die allgemeine Wehrpflicht einerseits und ein Berufsheer andererseits stellt

Korrekt. Denn Pflicht bedeutet, dort Verantwortung aufzuladen, wo sie nicht getragen werden kann.

Sehe ich nicht so.
Pflicht bedeutet, dass der jenige etwas übernehmen muss - unabhängig ob er nun will oder nicht. Ob die/eine Verantwortung getragen werden KANN oder nicht ist eine andere Frage. 'Wollen' und 'können' sind schließlich nicht das Selbe.

lg,
Muzmuz
 
AW: Die allgemeine Wehrpflicht einerseits und ein Berufsheer andererseits stellt

Sehe ich nicht so.
Pflicht bedeutet, dass der jenige etwas übernehmen muss - unabhängig ob er nun will oder nicht. Ob die/eine Verantwortung getragen werden KANN oder nicht ist eine andere Frage. 'Wollen' und 'können' sind schließlich nicht das Selbe.

lg,
Muzmuz

Das ist der Grund, weshalb *wir beide* uns nicht verstehen. Das wird wohl auch nie der Fall sein. Erstens erkennst du deinen eigenen Widerspruch nicht und zweitens habe ich nirgends von *Nicht wollen* geschrieben, sondern von *Nicht können*. Drittens schreibst du so als würdest du jeden der *Nicht kann* der Einfachheit wegen als *Nicht wollen = Faulheit* bezeichnen.

Das tun dir sehr viele nach und taten sehr viele vor. Weil sie sich auf andere stülpen.
 
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AW: Die allgemeine Wehrpflicht einerseits und ein Berufsheer andererseits stellt

Das ist der Grund, weshalb *wir beide* uns nicht verstehen. Das wird wohl auch nie der Fall sein. Erstens erkennst du deinen eigenen Widerspruch nicht und zweitens habe ich nirgends von *Nicht wollen* geschrieben, sondern von *Nicht können*. Drittens schreibst du so als würdest du jeden der *Nicht kann* der Einfachheit wegen als *Nicht wollen = Faulheit* bezeichnen.

Das tun dir sehr viele nach und taten sehr viele vor. Weil sie sich auf andere stülpen.

Ich fürchte, nicht nur wir beide werden uns nicht verstehen, sondern überhaupt wird dich kaum jemand verstehen, wenn du so eigentümliche Vorstellungen verschiedener Begriffe hast.
In der Tat erkenne ich "meinen eigenen Widerspruch" nicht - welcher sollte das sein ? Simpel behaupten und nicht belegen (können) kommt hier im Forum nicht gut, siehe manden.

Du hast von Pflicht geschrieben und ich habe dir erläutert, was Pflicht, so wie die meisten Menschen den Begriff verstehen, bedeutet. Wenn dir meine Erläuterung nicht reicht, du sie nicht verstehst oder sie anzweifelst, siehe Wikipedia oder irgendein Wörterbuch.
Deine Unterstellungen gehen ins leere, weil haltlos. Und genau du bist es, der die Menschen, die in irgendeiner Pflicht stehen, unfähig des Tragens ihrer Verantwortung zeiht. Wie kannst du das vor dir, vor allen anderen und insbesondere vor den Betroffenen rechtfertigen ?

lg,
Muzmuz
 
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