Ausländer außenrum wird es kaum geben, denn sie würden den frei gewordenen Platz sofort unter sich aufteilen.
Präambel: Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtgtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben........
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere
Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung
sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum
Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
klingt alles sehr schön, was sich die Autoren, noch unter dem Schock der NS-Zeit und unter der Aufsicht der Siegermächte stehend da ausgedacht haben. Nur: Was haben die Stellvertreter des Volks inzwischen daraus gemacht? Was haben sie alles umgedreht, umdefiniert und durch immer neue, untergeordnete Gesetze ins Gegenteil verkehrt?
....