AW: Der Entwurf des BKA-Gesetzes zum Download
xcrypto schrieb:
Im übrigen habe ich in Deinem Posting die Argumente vermisst. Vielleicht probierst Du es nochmal.
Im übrigen bin ich n ganz komischer Typ, mit dem man viel Spaß haben kann. Leider treffe ich immer beim ersten Mal ins Schwarze *loool*.
xcrypto schrieb:
Deine Vorstellung von Demokratie ist ja mal sehr eigentartig, mir das Wahlrecht entziehen zu wollen, weil Dir meine Meinung nicht passt. Entspricht aber dem Zeitgeist.
Naja. Zeitgeist. Ich stelle nur einmal mehr (die bedauerliche) ostdeutsche Witzlosigkeit fest. Ich bin sicher der letzte, der irgendjemandem irgendein Wahlrecht entziehen will ("Demokratie ist mir doch scheißegal, solang ich genug zu fressen habe!") Aber da Du auch diesen Joke nicht goutieren wirst, kann ich nur noch heftig winken und rufen: hallo! Das BKA ist nicht die Stasi! Es gibt keinen Grund zum Alarm!
xcrypto schrieb:
Eine Trennung von Jurikative und Executive findet mit dem neuen BKA Gesetz, sollte es so Gesetz werden, nicht mehr statt.
Als wenn das so wichtig wäre.
"Judikative" mit "d" heißt es übrigens, und die "Exekutive" hätte auch mit "k" ein weniger preciöses Aussehen. Du willst mir aber nicht im Ernst verklickern, daß den Richtern neuerdings verbindlich vorgeschrieben wird, wie sie zu urteilen hätten.
Auch wenn Du das nicht für ein "Argument" halten wirst: Die gesamte Aufregung um dieses Thema ist absolut lächerlich, bzw. übertrieben. Das einzig interessante wäre das Zugriffsrecht der Finanzbehörde auf die Daten der privaten Kontoführung. Bisher darf die Behörde den Bürger bloß unter Druck setzen, so daß er seine Situation mitteilt (und die Behörde prüft natürlich gerade die, die es mal versäumt haben, ihre Sozialversicherungsbeiträge pünktlich zu zahlen, die Ärmeren also). Da durch dieses Verfahren sowohl dem Bürger als auch der Behörde ein nennenswerter Aufwand entsteht (allein die Portokosten summieren sich zu Millionen €), wäre es im Sinne reibungs- und mehrkostenloser Abwicklung sinnvoll, daß die Finanzbehörde Einsicht in sämtliche Privatkonten erhält und nur noch jährlich mitteilt, wieviel jemand zu zahlen hätte. Im Ernst: die produktiv Tätigen hätten damit zwei bis acht Tage mehr, an denen sie arbeiten können, anstatt sich mit der Steuererklärung rumzuschlagen. Auch lächerlich.
Und bevor Du noch ein Wort zum BKA sagst, erklärst Du mir bitte dieses deutsche "Gesundheitssystem" - sowie die Meldepflicht, die in D ja doch sehr konsequent gehandhabt wird. Eine so umfassende Datenerfassung, wie sie in D aufgrund desbezüglicher Gesetze ermöglicht wird, kann keine Polizei betreiben - ergibt es aber irgend einen Sinn, daß die Polizei nicht auf bestehende, anderweitig behobene Daten zugreifen darf?
Tut mir ja furchtbar leid, daß diese minimale Gesetzesänderung bezüglich der Zugriffsrechte des BKA bei weitem nicht dazu taugt, den BRD-Überwachungsstaat zu verschlimmern oder ihn gar in die Nähe eines Vergleiches mit einem kontrollierten bürgerlichen Selbstbespitzelungsapparates à la DDR zu rücken.
Wenn Du mich nicht ganz falsch verstanden hast, siehst Du jetzt aber, daß eine Kritik dieser Reform der Befugnisse des BKA wohl noch in die falsche Richtung geht: die Bürgerüberwachung findet ja auf anderer Ebene längst statt!
Und jetzt brauch ich doch nochmal Deine ausdrückliche Hilfe.
Warum genau werden in D die von verschieden Behörden gesammelten Daten zur Zeit weder vernetzt noch erkennbar politisch eingesetzt?
Gruß,
Thorsten