AW: Demokratisieren nach humanitärer Intervention?(Abschlussarbeit zum ius post-bellu
also nochmals. mir ist klar, dass in der realität humanitäre interventionen oft keine altruistischen ziele haben...diese fallen dann aber per definitionem aus meiner beschreibung wieder heraus!
zum thema demokratie: ich gedenke nur einen rudimentären begriff der demokratie zu entwickeln. Sprich: es muss faire, freie, geheime wahlen geben. verschränkung der macht, Gewaltenteilung, Meinungsfreiheit (hab grad evtl noch ein zwei dinge vergessen).
Demokratie ist nach dieser formulierung die beste regierungsform, da sie noch am ehesten die freie entfaltung des menschen ermöglicht und die menschenrechte am besten durchgesettz werden können.
@Irana
du magst die nachtigall ja trappsen hören, aber du unterstellst mir glaube ich z uviel
Ich denke auch nicht, dass so etwas zu befürworten wäre, eure reaktion zeigt aber, dass dies ein heikler punkt ist...und wie earlgrey schon anmerkte. in deutschland funktionierte so etwas. Nun hat er auch gleich eine begründung geliefert, warum deutschland ein sonderfall bilden könnte...
von einer intervention gegen die zustimmung der betroffenen gehe ich nicht aus. das würde bedeuten, dass die menschen sich lieber massenhaft vergewaltigen und abschlachten lassen würden, als Hilfe von aussen anzunehmen. An dieser stelle muss ich einfach einen schnitt machen und sagen, dass ich nicht glaube, dass dieser fall je eintreten und deshalb auch nciht behandelt werden muss. (aber um die frage trotzdem zu beantworten: wenn feststünde das hilfe unerwünscht ist, dürften "wir" auch nciht eingreifen...).
obwohl die begründung humanitärer interventionen eigentlich in meiner arbeit usus sein soll, hier nochmals die begründung. auch wenn irana es als konstruiert ansieht, die gängige begründung für humanitäre intervention ist die übertragung von nothilfe auf individueller ebene auf die staatliche. (ähnlich wie notwehr für gerechte kriege).
dabei übersiehst du einen punkt. es geht nicht um die übertragung aus dem moralischen in den juridischen bereich. meine hausarbeit beschäftigt sich nur mit den moralphilosophischen aspekten des ius post-bellum! daher ist auch der diskurs um ein völkerrecht bei mir fast gänzlich ausgeklammert.
Da du aber nothilfe auf individuelelr ebene nachvollziehen kannst, warum dann nicht auf staatlicher ebene? (earlgrey hat recht, ein gewisser altruismus muss unterstellt werden, aber der muss auch dem individuum unterstellt werden).
ich komme nochmal auf zwei szenarien zurück, die in meiner arbeit wichtig sind: Ein völkermord wurde von der politischen führung inszeniert. es wurde interveniert. nun gibt es zwei szenarien. entweder, die politische führung existiert danach noch, oder es gibt keine führung.
im ersten fall denke ich, dass es begründbar ist, dass diese regierung (nenne ich der einfahcheit halber mal so) ausgetauscht wird! in beiden fällen ist nun die frage, ob die politische Rekonstruktion demokratische Züge annehmen sollte oder nicht.
Gegen den willen der bevölkerung macht dies wenig sinn. was aber (so wie earlgrey ja auch anmerke) es eine vielzahl von stimmen gibt, die unterschiedliches fordern und vor allem der WILLE des VOLKES so kurz nach der Intervention nicht feststellbar ist?
Darf dann quasi eine implizite zustimmung der bevölkerung angenommen werden, das beste regierungsmodell einzuführen (das demokratie, tyrannischen und autokratischen formen überlegen ist, habe ich bis dahin dann gezeigt)?
zu deiner antwort, warum du mein thema interessant findest earlgrey:
wenn du schreibst, dass du die kooperative hilfe immer abwägst kann ich das gut verstehen, aber es hört sich ein wenig so an, als ob die quasi mit dem modell einer humanitären intervention ringst (was sehr gut nachvollziehbar ist). das problem dabei ist, dass meine eigentliche intention das ius post bellum und dort vor allem die politische rekonstruktion geht...