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Demokratisieren nach humanitärer Intervention?(Abschlussarbeit zum ius post-bellum)

scaram

New Member
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31. Mai 2011
Beiträge
11
Hallo in die Runde,

ich schreibe gerade an meiner Abschlussarbeit im Fach Philosophie. Die Fragestellung lautet:
Erfordert eine moralisch (gut) gerechtfertigte humanitäre Intervention ein ius post bellum dessen zentrales Anliegen Demokratisierung ist

Das ius post-bellum wird vor allem seit dem zweiten Irakkrieg als mögliche dritte Komponente der Lehre vom gerechten Krieg (bellum iustum) diskutiert. Es soll (speziell in meinem Fall) die Zeit direkt nach Ende der Kriegshandlungen einer humanitären Intervention regeln. Problematisch ist, dass es bisher keine einheitlichen Kriterien für ein ius post-bellum gibt. Die politische Rekonstruktion gilt dabei als heikelster Punkt. Ich gedenke die Universalität des Demokratiekonzepts (in grundsätzlicher prinzipieller Form) zu begründen und vor allem gegen den Einwand des kuluturellen Imperialismus zu verteidigen. Dieser besagt in Kürze, dass Demokratie keinen Anspruch auf Universalität erheben darf, da sie nicht immer und überall ohne Voraussatzungen wie kulturelle Vorbedinungen, Zustimmung der Bevölkerung etc… durchgesetzt werden kann.
Ich halte dieses Argument für nicht stichhaltig, da zwar die Durchsetzung der Demokratie, wie die Kritik berechtigt sagt, nicht universal durchgeführt werden kann, dies aber nicht die Universalität von Demokratie als Konzept trifft. Die Grundpfeiler der Demokratie sind meines Erachtens universal gültig, ihre Durchsetzung hingegen ist es nicht. (Ähnlich der Menschenrechte)

Die Begründung für ein ius post-bellum ist schlicht formuliert; eine humanitäre Intervention kann nicht als moralisch gerechtfertigt gelten, wenn die schweren Menschenrechtsverletzungen (der einzige legitime Grund für eine humanitäre Intervention) zwar unterbunden wurden, der Intervenient sich sofort danach aber zurück zieht und das Land so zurücklässt, dass sofort neue schwere Menschenrechtsverletzungen vorkommen können.


Ich habe das Thema hier gepostet, um es zur Diskussion zu stellen, mir auch gerne Schwachstellen meiner Argumentation aufzeigen zu lassen und eure Meinung und Inspiration einzuholen. Ich hadere beispielsweise damit, dass ich teilweise das Gefühl habe, wenig Neues in den Diskurs einzubringen.

Ich bin recht selbstkritisch und beäuge auch mein eigenes Projekt mit großer Skepsis. Vor allem die Formulierung vebindlicher post-bellum Pflichten (oder geht sollte es nur im positiven Sinne um Rechte gehen?) gestaltet sich als schwierig.
Auch die Frage der Demokratisierung ist letztendlich schwierig zu beantworten: In den Fällen, in denen die Regierung aktiv in die schweren Menschenrechtsverletzungen involiert war oder nach der Intervention keine politische Führung mehr existiert könnte ein demokratischer Regimewechsel eingeleitet werden. Da Demokratie allerdings per se nur mit der Zustimmung eines Großteils der Bevölkerung überlebensfähig ist, scheint eine Pflicht nur insoweit zu existieren, wie demokratisiert werden MUSS, wenn die Bevölkerung dies wünscht.

Ich will euch nicht mit noch mehr Text überfrachten, daher mach ich hier mal Schluss und bin gespannt, ob es irgendwelche Anmkerungen eurerseits gibt 
 
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AW: Demokratisieren nach humanitärer Intervention?(Abschlussarbeit zum ius post-bellu

Erfordert eine moralisch (gut) gerechtfertigte humanitäre Intervention ein ius post bellum dessen zentrales Anliegen Demokratisierung ist
Nein! Erfordern schon gar nicht. Ein Stichwort zur weiteren Erhellung könnte lauten: Machterweiterung einiger Weniger unter Zuhilfenahme von Überfällen auf souveräne Staaten. Die jüngste US-amerikan. Politik in Verbindung mit gesatzter/m Ethik/Völkerrecht sollte für genügend Fleisch zwischen dem Durchschuß sorgen können.;)
 
AW: Demokratisieren nach humanitärer Intervention?(Abschlussarbeit zum ius post-bellu

danke für die antwort!

als fazit hatte ich (um das ganze etwas sehr abkürzend hier zu formulieren) eine Pflicht im Sinne, die nur in Kraft tritt, wenn die betroffene Bevölkerung zustimmt.

dein zweiter Einwand zielt weit an meinem thema vorbei, da vor allem der zweite irak-krieg der prüfstein ist, an dem im moment getestet wird, wie ein ius post-bellum nach UNgerechtfertigten (humanitären) Interventionen aussehen könnte. SOll heißen: Die derzeitige clausewitzsche Amerikansiche Durchsetzung von Machtinteressen habe ich nicht im Blick.
Eine gerechtfertigte humanitäre Intervention MUSS (nach dem derzeitigen Konsens und ) meiner Definiton vom "humanitären" Gedanken geleitet sein. Nur das Unterbinden von schweren Menschenrechtsverletzungen berechtigt also dazu...Sog. "demokratische Interventionen" oder sogar völlig anders begründete Interventionen (z.B. mit der Begründung der Sicherheit der int. Gemeinschaft) habe ich nicht im Fokus.
Mir ist klar, dass die Arbeit dabei leicht als ein wenig realitätsfern abgetan werden könnte, andererseits wäre ein Diskurs um ein ius post-bellum nach moralisch zweifelhaften (oder unlauteren) Inteventionen (so wie du sie glaube ich vornehmlich im Blick hattest) erschreckend vielfältiger, als es auf den erten Blick erscheint.
 
AW: Demokratisieren nach humanitärer Intervention?(Abschlussarbeit zum ius post-bellu

Eine gerechtfertigte humanitäre Intervention MUSS (nach dem derzeitigen Konsens und ) meiner Definiton vom "humanitären" Gedanken geleitet sein. Nur das Unterbinden von schweren Menschenrechtsverletzungen berechtigt also dazu...
Worin unterscheidet sich eine humanitär-gerechtfertigte MUSS-Intervention (was wäre der Rechtfertigungsgrund) konkret von einer...

moralisch zweifelhaften (oder unlauteren) Inteventionen (so wie du sie glaube ich vornehmlich im Blick hattest).
mißbräuchlichen Intervention?
 
AW: Demokratisieren nach humanitärer Intervention?(Abschlussarbeit zum ius post-bellu

Ich habe das Thema hier gepostet, um es zur Diskussion zu stellen, mir auch gerne Schwachstellen meiner Argumentation aufzeigen zu lassen und eure Meinung und Inspiration einzuholen. Ich hadere beispielsweise damit, dass ich teilweise das Gefühl habe, wenig Neues in den Diskurs einzubringen.

.....

Möglicherweise sind die Politischen Essays des bekannten DISKURS-Theoretikers Jürgen HABERMAS, der zugleich sozial- und rechts-philosophisch argumentiert, eine Hilfe: :dontknow:
Die postnationale Konstellation, Frankfurt/M. 1998.

In diesem Bändchen reflektiert der Autor u.a. über die Zukunft der Demokratie und die Legitimation durch Menschenrechte.

Gruß, moebius
 
AW: Demokratisieren nach humanitärer Intervention?(Abschlussarbeit zum ius post-bellu

die antwort war fertig, als mein pc ausging. der sommer kommt :)

so, nun also mit laptop-tastatur


In der praxis ist die unterscheidung oft natürlich nicht einfach. (es kann sogar behauptet werden, es gäbe rein huanitäre Interventmionen gar nicht, was sich in der debatte um das Leitmotiv auch zunehmend widerspiegelt). Ich beziehe mich eher auf ein Idealbild einer moralischen Intervention. Wenn du weiterbohrst, wird es allerdings relativ schwierig für mich, konkrete empirische Beispiele zu geben. einige sprechen von Kambodscha als einem Beispiel (wenn alles was nach der Intervention kam, ausgeklammert wird) und ich denke, eine Intervention (so sie denn wirklich den humanitären Gedanken gehabt hätte (wobei du zu recht anmerkst, dass dies schwer nachweisbar ist)in Ruanda wäre auch berechtigt gewesen.

mißbräuchlich insofern, als sie zumindest, so sie den Begriff "humanitär" verwenden, irreführend und sind (und da dies meist absichtlich geschieht, auch mißbräuchlich...)


zu dem literaturhinweis: den konkrten band kenne ich tatsächlich noch nicht. Für mich ist dabei wahrscheinlich trotzdem nur die einleitung interessant, in der auf das ius post bellum eingegangen wird.
Auch Kreis sagt ja explizit, dass das ius post-bellum bisher kaum behandelt wurde.
die generelle rechtfertigung für ein bellum iustum und auch die rechtfertigung für humanitäre interventionen (schutz dermenschenrechte wird über die staatssouveränität gestellt) möchte ich nur programmatisch vorstellen und abhandeln.
Ich gehe davon aus, dass Kreis auch etwas zum äußerst umstrittenen thema sagen wird, ob das ius post bellum überhaupt in die lehre des gerechten krieges integriert werden kann/soll. (ich werde dieses thema auch anreißen, muss alerdings noch überlegen, welchen platz dies einnehmen soll, da ich noch nicht abschließend einschätze kann, wie relevant es für meine fragestellung ist.
Abgesehen von meiner inhaltlichen stellungnahme aber iveln dank für den literaturtipp, das buch steh bei mir in der bibliothek und wird bald mal durchgearbeitet werden.


Der aufbau meiner arbeit (als inhaltsverzeichnis) sieht übrigens wie folgt aus:

rechtfertigung der bellum iustum lehre

rechtfertigung humanitärer Interventionen

rechtfertigung des ius post bellum

rechtfertigung von demokratie als universellem wert

Integration von demokartisierung in ein ius post bellum für humanitäre interventionen


das gaze sieht so natürlich etwas überfrachtet aus. da wie gesagt begründung für bellum iustum und humanitäre intervention recht kurz gehalten werden sollen, liegt der eindeutige fokus auf dem ius post bellum und der demokratisierung.

Unter dem Punkt demokratisierung gedenke ich nur die kernpunkte der demokratie zu umreißen (dabei vor allem den sehr diffizilen punkt der verbindung zu den menschenrechten auszuklammern) und dann anhand der beiden beiträge den einwand der "neo-imperialismus" , sprich, dem unberechtigten Export westlicher werte, zu begegnen.


danke nochmals für den beitrag.

ps: ich habe gerade deinen beitrag nochmals gelesen udn festgestellt, dass du von einer MUSS-Intervention sprachst. dazu nur folgendes. ich habe schon eine arbeit über die pflicht zur intervention geschrieben. diese pflicht ist schwer nachzuweisen, theoretisch kann sie besteehn, hat aber praktisch kaum relevanz. (oder bezogst du dich auf mein MUSS ;) das wiederum wäre einfach zu erklären. MUSS sind schwere letzungen wie Völkermord...)

ps. ich hoffe, meine antwort ist nun nicht zu konfus ausgefallen!
 
AW: Demokratisieren nach humanitärer Intervention?(Abschlussarbeit zum ius post-bellu

Dieses MUSS bezog sich auf Deine Formulierung:
Eine gerechtfertigte humanitäre Intervention MUSS (nach dem derzeitigen Konsens und ) meiner Definiton vom "humanitären" Gedanken geleitet sein.

Meiner Auffassung nach gibt es keinen "gerechten" Krieg, so wie es keine "gerechte" Todesstrafe gibt. Beides liegt meiner Beobachtung nach in einer noch ungenügend entwickelten Ethik und dementsprechend gelebten Moral begründet. Ein Krieg, also ein massenhaftes (im geringsten Falle) Totschlagselement, wird nicht gerechter, selbst wenn er sich als Ursache einer humanitären "Befreiungsaktion" verstünde. Wiewohl sogar das Empfinden von Freiheit sowie der entwicklungsbedingten (und bewußtseinsabhängigen) Fähigkeit der Freiheitsstufe betroffener Völker/Menschen stets vom "Befreier" aus definiert wird.

Und so war es bisher stets noch so, daß sich der Befreier von heute als der Besatzer von morgen entpuppt. Hier verweise ich auch auf die erkennbar damit verquickten materiellen Habenwollens-Ansprüche (Rohstoffe, Geostrategie, etc.pp) der befreienwollenden Kräfte. Aber ich verstehe gut, daß Du Dich durch das Fenster dieses Themen-Blickwinkels in eine sehr interessante Facette des eigenen Moralverständnisses hineinarbeiten möchtest. Jedenfalls eine interessante Entwicklungsanforderung.:)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Demokratisieren nach humanitärer Intervention?(Abschlussarbeit zum ius post-bellu

zuerst einmal danke für die konstruktive kritik :)
des weiteren muss ich natürlich vorwegnehmen, dass deine kritik hinsichtlich des gerechten krieges völlig deplaziert ist, da ich das gar nicht großartig zu diskutieren gedenke ;)

abgesehen davon kann ich durchaus einiges nachvollziehen. ich würde zwar nicht einmal versuchen, todesstrafendiskurs und den um kriege synthetisieren zu wollen, aber bezogen auf den gerechten krieg kann ich deine vorbehalte durchaus verstehen.
und da ich gerne diskutiere (obwohl unsere diskussion bezüglich krieg nun wahrscheinlich nicht gänzlich neu sein wird) frage ich mich natürlich schon, wie du mit historischen beispieln umgehst: (gaaanz grob gesagt) frankreichs verteidigungskrieg gegen nazudeutschland etc... (natürlich gibt es das handfeste problem, dass sich jeder aggresssor auch im recht sieht...).

Auch ob wirtschaftliche und andere motive die USA bei ihrem Eingreifen im zweiten weltkrieg geleitet haben (obwohl das definitiv zu einem bstimmten grad der fall war) mögen, halte ich für fraglich. der wiederaufbau wäre übrigens ein frühes prototypisches beispiel eines ius post bellum mit demokratischem wiederaufbau.

Nähmen wir nun an, es hätte eine humanitäre Intervention in ruanda gegeben, frage ich mich, wie du in solch einem beispiel gegenargumentierst, indem du auf die subjektivität des helfers verweist.

die sich anschließende frage ist natürlich, ob du auch gegen individuelle selbstverteidigung bist... :)


Ist das Argument, die Hilfsbedürftigkeit sei immer nur aus der Sicht des Intervenienten konstruiert nicht "nur" eine Neuauflage (auf internationaler ebene) des Arguments, dass jeder mensch nur subjektiv denken und interagieren kann und objektivität nicht existiert? (bis hin zum radikalen descartes?)


was würdest du denn sagen, wenn verscuht würde (was durchasu getan wird) , dem vorwurf der zu subjektiven sichtweise des Intervenienten dadurch zu begegnen, indem eine möglichst breite Unterstützung humanitärer Interventionen (und oder gesaondert davon, möglichst vieler beteiliger für ein ius post-bellum) gefordert würde?

dass natürlich nur zu häufig in der geschichte befreier später zum neuen unterdrücker wurde, ist denke ich unbestreitbar. dennoch macht es für mich sinn, weiter sich mit diesem thema zu befassen und eventuell auch durch die inzwischen ja auch positiverte form des bellum iustum (im un-völkerrecht z.b.) druck auf regierugnen auszuüben.

spannend ist natürlich auch, dass meist selbst die kritik an einem gerechten krieg nur mithilfe einer denkfigur "gerechter kreig" möglich ist, aber das würde nun zu weit führen... :)
 
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AW: Demokratisieren nach humanitärer Intervention?(Abschlussarbeit zum ius post-bellu

die sich anschließende frage ist natürlich, ob du auch gegen individuelle selbstverteidigung bist... :)
......
spannend ist natürlich auch, dass meist selbst die kritik an einem gerechten krieg nur mithilfe einer denkfigur "gerechter kreig" möglich ist, aber das würde nun zu weit führen... :)
Ich finde es gar nicht zu weit geführt... immerhin zieht Aggression Gegen-Aggression an. Solange ich feindlich gestimmt wäre, aggressive Feldinformationen für mein Umfeld wahrnehmbar wären, müßte ich mich wohl auf Selbstverteidigung einstellen. Eine Sache der Resonanz, von Ursache und Wirkung also. Alles kommt zu einem zurück.

frage ich mich natürlich schon, wie du mit historischen beispieln umgehst: (gaaanz grob gesagt) frankreichs verteidigungskrieg gegen nazudeutschland etc...
Das würde ich im Gesamtkontext der weiter zurückliegenden Zerwürfnisse beider Länder sehen, genauso dem damalig nationalistischen Zeitgeist aller europ. Länder, welche sich beinah ausnahmslos "entjudeten", unter Einbezug der Financiers dieses unseligen Reiches. Eine "Rettung" durch Frankreich, nachdem das Kind immer wieder in den Brunnen gefallen ist, griffe mir persönlich zu kurz. Zumal auch viele Juden, welche z.B. in GB, USA,... über die Greueltaten in den KZs erzählten, nicht für voll genommen wurden.
Kann natürlich als menschliches Versagen gewertet werden. In erneuten Wiederholungsfällen sollte jedoch Beachtung auf die Hauptursachen gestellt werden, aus welchem Grunde die gleichen Fehler wieder passieren.

Auch ob wirtschaftliche und andere motive die USA bei ihrem Eingreifen im zweiten weltkrieg geleitet haben (obwohl das definitiv zu einem bstimmten grad der fall war) mögen, halte ich für fraglich.
Du kannst ja in inzwischen geöffnete ehem. Geheimakten Einsicht nehmen. Das könnte einige Deiner Fragen beantworten.

der wiederaufbau wäre übrigens ein frühes prototypisches beispiel eines ius post bellum mit demokratischem wiederaufbau.
Ja, durchaus. Andererseits auch ein gutes Geschäft. Ich denke da u.a. auch an den Kredit "Marshallplan".

Nähmen wir nun an, es hätte eine humanitäre Intervention in ruanda gegeben, frage ich mich, wie du in solch einem beispiel gegenargumentierst, indem du auf die subjektivität des helfers verweist.
Das wäre für mich ein Beispiel in Deinem Sinne. Ich habe noch erinnerlich, daß die Jäger gegen die Sammler kämpften. In diesem Konflikt keine?/kaum Mediation zuhilfe genommen wurde.

was würdest du denn sagen, wenn verscuht würde (was durchasu getan wird) , dem vorwurf der zu subjektiven sichtweise des Intervenienten dadurch zu begegnen, indem eine möglichst breite Unterstützung humanitärer Interventionen (und oder gesaondert davon, möglichst vieler beteiliger für ein ius post-bellum) gefordert würde?
Du meinst, wenn eine Intervention eine (weltweite) facebook-Unterstützung hätte, wäre sie damit demokratisch unterfüttert? Das halte ich für fragwürdig. Wer fragt die betroffenen Menschen vor Ort? (Vom larvierten Wert einer z.B. CIA-finanzierten Opposition abgesehen.)

dass natürlich nur zu häufig in der geschichte befreier später zum neuen unterdrücker wurde, ist denke ich unbestreitbar. dennoch macht es für mich sinn, weiter sich mit diesem thema zu befassen und eventuell auch durch die inzwischen ja auch positiverte form des bellum iustum (im un-völkerrecht z.b.) druck auf regierugnen auszuüben.
Das gesatzte Recht in Richtung Präventiv-Kriege schreiben, halte ich für nicht OK. Auch halte ich eine Beweislastumkehr für einen Rückschritt in der Rechtlichkeit. Es wäre wohl sinnvoller, daß Großmächte aufhören würden, "ihre" Schweinehunde zu finanzieren. Das wäre eine adäquate Umsetzung von Humanitas.

Ich halte eine Umstellung in der Einstellung seitens Derjenigen für wesentlich zielführender, welche sich als viel "zivilisierter" ansehen, als Diejenigen, welche sie zu "retten" gedenken.;)
 
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