Hallo in die Runde,
ich schreibe gerade an meiner Abschlussarbeit im Fach Philosophie. Die Fragestellung lautet:
Erfordert eine moralisch (gut) gerechtfertigte humanitäre Intervention ein ius post bellum dessen zentrales Anliegen Demokratisierung ist
Das ius post-bellum wird vor allem seit dem zweiten Irakkrieg als mögliche dritte Komponente der Lehre vom gerechten Krieg (bellum iustum) diskutiert. Es soll (speziell in meinem Fall) die Zeit direkt nach Ende der Kriegshandlungen einer humanitären Intervention regeln. Problematisch ist, dass es bisher keine einheitlichen Kriterien für ein ius post-bellum gibt. Die politische Rekonstruktion gilt dabei als heikelster Punkt. Ich gedenke die Universalität des Demokratiekonzepts (in grundsätzlicher prinzipieller Form) zu begründen und vor allem gegen den Einwand des kuluturellen Imperialismus zu verteidigen. Dieser besagt in Kürze, dass Demokratie keinen Anspruch auf Universalität erheben darf, da sie nicht immer und überall ohne Voraussatzungen wie kulturelle Vorbedinungen, Zustimmung der Bevölkerung etc… durchgesetzt werden kann.
Ich halte dieses Argument für nicht stichhaltig, da zwar die Durchsetzung der Demokratie, wie die Kritik berechtigt sagt, nicht universal durchgeführt werden kann, dies aber nicht die Universalität von Demokratie als Konzept trifft. Die Grundpfeiler der Demokratie sind meines Erachtens universal gültig, ihre Durchsetzung hingegen ist es nicht. (Ähnlich der Menschenrechte)
Die Begründung für ein ius post-bellum ist schlicht formuliert; eine humanitäre Intervention kann nicht als moralisch gerechtfertigt gelten, wenn die schweren Menschenrechtsverletzungen (der einzige legitime Grund für eine humanitäre Intervention) zwar unterbunden wurden, der Intervenient sich sofort danach aber zurück zieht und das Land so zurücklässt, dass sofort neue schwere Menschenrechtsverletzungen vorkommen können.
Ich habe das Thema hier gepostet, um es zur Diskussion zu stellen, mir auch gerne Schwachstellen meiner Argumentation aufzeigen zu lassen und eure Meinung und Inspiration einzuholen. Ich hadere beispielsweise damit, dass ich teilweise das Gefühl habe, wenig Neues in den Diskurs einzubringen.
Ich bin recht selbstkritisch und beäuge auch mein eigenes Projekt mit großer Skepsis. Vor allem die Formulierung vebindlicher post-bellum Pflichten (oder geht sollte es nur im positiven Sinne um Rechte gehen?) gestaltet sich als schwierig.
Auch die Frage der Demokratisierung ist letztendlich schwierig zu beantworten: In den Fällen, in denen die Regierung aktiv in die schweren Menschenrechtsverletzungen involiert war oder nach der Intervention keine politische Führung mehr existiert könnte ein demokratischer Regimewechsel eingeleitet werden. Da Demokratie allerdings per se nur mit der Zustimmung eines Großteils der Bevölkerung überlebensfähig ist, scheint eine Pflicht nur insoweit zu existieren, wie demokratisiert werden MUSS, wenn die Bevölkerung dies wünscht.
Ich will euch nicht mit noch mehr Text überfrachten, daher mach ich hier mal Schluss und bin gespannt, ob es irgendwelche Anmkerungen eurerseits gibt
ich schreibe gerade an meiner Abschlussarbeit im Fach Philosophie. Die Fragestellung lautet:
Erfordert eine moralisch (gut) gerechtfertigte humanitäre Intervention ein ius post bellum dessen zentrales Anliegen Demokratisierung ist
Das ius post-bellum wird vor allem seit dem zweiten Irakkrieg als mögliche dritte Komponente der Lehre vom gerechten Krieg (bellum iustum) diskutiert. Es soll (speziell in meinem Fall) die Zeit direkt nach Ende der Kriegshandlungen einer humanitären Intervention regeln. Problematisch ist, dass es bisher keine einheitlichen Kriterien für ein ius post-bellum gibt. Die politische Rekonstruktion gilt dabei als heikelster Punkt. Ich gedenke die Universalität des Demokratiekonzepts (in grundsätzlicher prinzipieller Form) zu begründen und vor allem gegen den Einwand des kuluturellen Imperialismus zu verteidigen. Dieser besagt in Kürze, dass Demokratie keinen Anspruch auf Universalität erheben darf, da sie nicht immer und überall ohne Voraussatzungen wie kulturelle Vorbedinungen, Zustimmung der Bevölkerung etc… durchgesetzt werden kann.
Ich halte dieses Argument für nicht stichhaltig, da zwar die Durchsetzung der Demokratie, wie die Kritik berechtigt sagt, nicht universal durchgeführt werden kann, dies aber nicht die Universalität von Demokratie als Konzept trifft. Die Grundpfeiler der Demokratie sind meines Erachtens universal gültig, ihre Durchsetzung hingegen ist es nicht. (Ähnlich der Menschenrechte)
Die Begründung für ein ius post-bellum ist schlicht formuliert; eine humanitäre Intervention kann nicht als moralisch gerechtfertigt gelten, wenn die schweren Menschenrechtsverletzungen (der einzige legitime Grund für eine humanitäre Intervention) zwar unterbunden wurden, der Intervenient sich sofort danach aber zurück zieht und das Land so zurücklässt, dass sofort neue schwere Menschenrechtsverletzungen vorkommen können.
Ich habe das Thema hier gepostet, um es zur Diskussion zu stellen, mir auch gerne Schwachstellen meiner Argumentation aufzeigen zu lassen und eure Meinung und Inspiration einzuholen. Ich hadere beispielsweise damit, dass ich teilweise das Gefühl habe, wenig Neues in den Diskurs einzubringen.
Ich bin recht selbstkritisch und beäuge auch mein eigenes Projekt mit großer Skepsis. Vor allem die Formulierung vebindlicher post-bellum Pflichten (oder geht sollte es nur im positiven Sinne um Rechte gehen?) gestaltet sich als schwierig.
Auch die Frage der Demokratisierung ist letztendlich schwierig zu beantworten: In den Fällen, in denen die Regierung aktiv in die schweren Menschenrechtsverletzungen involiert war oder nach der Intervention keine politische Führung mehr existiert könnte ein demokratischer Regimewechsel eingeleitet werden. Da Demokratie allerdings per se nur mit der Zustimmung eines Großteils der Bevölkerung überlebensfähig ist, scheint eine Pflicht nur insoweit zu existieren, wie demokratisiert werden MUSS, wenn die Bevölkerung dies wünscht.
Ich will euch nicht mit noch mehr Text überfrachten, daher mach ich hier mal Schluss und bin gespannt, ob es irgendwelche Anmkerungen eurerseits gibt