Sorgfaltspflichten als Rechtspflichten sind sozialadäquat und sorgfaltsgemäß abzuwägen.
Wenn eine Pflegerin auf Weisung des diensthabenen Arztes einem älteren Patienten Medikamente verabreicht, von denen sie weiß, dass sie den Patienten zum Pflegefall machen, macht sie sich dann mitschuldig oder tut sie nur ihre Pflicht?
Eine juristisch wahrhaft heikle Angelegenheit. Die Ansichten - hier zu § 13 StGB - gehen auseinander. Im Rahmen eigener familiärer Betroffenheit habe ich schon einmal zur
*Garantenstellung aus Ingerenz bei vorsätzlichem Fehlverhalten* recherchiert und kann Folgenes (durch 2 Meinungen Dritter) zur Diskussion beisteuern:
Ansicht 1: Jede Vorhandlung, die die Gefahr eines Schadenseintrittes erhöht, also auch sog. erlaubte Risikovorhandlungen, begründet eine
Garantenstellung aus Ingerenz (Freund JuS 1990, 213 ff.; Herzberg JZ 1989, 986 ff.). Eine darüber hinaus gehende Pflichtwidrigkeit ist nicht erforderlich. Dass man für die Folgen jeglicher gefahrerhöhender Handlungen einzustehen habe, ergebe sich bereits aus einem allgemeinen Verantwortungsgefühl.
Ansicht 2: Nur ein pflichtwidriges Vorverhalten kann eine Ingerenz-Garantenstellung begründen (Schönke/Schröder/Stree/Bosch StGB, 29. Aufl. 2014, § 13 Rn. 35 f.; Roxin Strafrecht AT II, 2003, § 32 Rn. 160 ff.). Ein solches ist bei der Missachtung einer Vorschrift anzunehmen, welche gerade dem Schutz des betroffenen Rechtsgutes dient (BGH NStZ 2008, 276 f.). Wer sich hingegen sozialadäquat bzw. sorgfaltsgemäß verhalte, könne nicht zur Gefahrabwendung verpflichtet werden. Ferner sei erforderlich, dass sich die Pflichtwidrigkeit des Verhaltens im eingetretenen Erfolg niedergeschlagen hat (Nomos Kommentar StGB/Wohlers/Gaede, 4. Aufl. 2013, § 13 Rn. 44; Kühl Strafrecht AT, 8. Aufl. 2017, § 18 Rn. 102; gegen das Erfordernis eines Pflichtwidrigkeitszusammenhanges im Rahmen der Ingerenzgarantenstellung aber BGHSt 34, 82 ff.; BGH NJW 2000, 2754 ff.).
Da mir selbst gerade deswegen auch keine öffentliche Rechtsberatung - auch nicht pro bono - erlaubt ist, unterlasse ich hier lieber aus gesundheitlichen Gründen sämtliche weitere (kontradiktionäre) Ausführungen, da sie sehr wahrscheinlich "untunlich" wären.....
Ganz im Ernst: Alle menschlichen Schicksale sind Einzelfälle und jeder Einzelfall stellt sich anders dar. Natürlich scheint dabei derjenige im Vorteil, der sich bestmöglich zu artikulieren vermag und ohne dass ihm "der Gaul durchgeht", also ohne dass er die Selbstbeherrschung verliert....
Im richtigen Leben ist eben nicht immer alles so wie es scheint, sondern so wie es ist...
Bernies Sage (Bernhard Layer)