AW: das Bundespräsidenten-Amt soll geschwächt werden
Er ist lt. Verfassung als Einziger für die Gerechtigkeit im Land verantwortlich.
Siehe:
Artikel 1
[Menschenwürde – Menschenrechte – Rechtsverbindlichkeit
der Grundrechte]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpfl ichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 56
[Amtseid]
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:
»Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft
erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
So wahr mir Gott helfe.«
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Bei Sachen, auch die die bei den Gerichten schief gelaufen sind, ist also er dafür verantwortlich die Gerechtigkeit wieder herzustellen.
Das sind die einzigen male wo es im GG um Gerechtigkeit geht.