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Covid 19 in Österreich, Schweiz und Deutschland

Nein, gibt es nicht. Es gibt jetzt beispielsweise schon ein totales Verbot des Betretens von Bahnhöfen ohne Maske und doch gibt es Idioten, die sich darüber hinweg setzen und Andere gefährden. Also ein totales Verbot ist keine sichere Möglichkeit.

Wenn das betreten eines offenen Bahnhofs anderer gefährdet, dann muss man auch auf den normalen Gehsteigen eine Maskenpflicht einführen. Denn dort komme ich anderen sogar wesentlich näher als auf unserem offenen Bahnhof. Und da dass von deinen Führern noch nicht eingeführt wurde, kann ich mit gutem Gewissen annehmen, dass ich auch auf dem offenen Bahnhof keine Gefahr bin.

Denk einmal über die Begriffe "Willkür" und "Inkonsistenz" nach.
 
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Und du glaubst dass sich alle Verkehrstote selber in Gefahr gebracht haben ???
Ein bißchen Lästern sei erlaubt:
Was sagens eigentlich zu dem Schmankerl (auf Deutsch Leckerbissen), daß nur die Person als Verkehrstote zählt, die innerhalb 30 Tagen an den Unfallfolgen stirbt?
Ja, ja - die Zählweisen; einmal werden zu viel und dann wieder zu wenig eingerechnet.
 
Wenn das betreten eines offenen Bahnhofs anderer gefährdet, dann muss man auch auf den normalen Gehsteigen eine Maskenpflicht einführen.

Muss man nicht. Wenn das Tragen von Masken an Ort A Pflicht ist, dann muss man sich nicht nur dann daran halten, wenn das Tragen auch an Ort B Pflicht ist.

Denn dort komme ich anderen sogar wesentlich näher als auf unserem offenen Bahnhof. Und da dass von deinen Führern noch nicht eingeführt wurde, kann ich mit gutem Gewissen annehmen, dass ich auch auf dem offenen Bahnhof keine Gefahr bin.

Es gibt auch genug Alkolenker die glauben, sie wären keine Gefahr. Selbsteinschätzung, vor Allem von solchen Typen wie dir, ist keine verlässliche Gefahrenabwehr.

Denk einmal über die Begriffe "Willkür" und "Inkonsistenz" nach.
Habe ich schon gemacht, als ich "Verarschung ! Verarschung ! Betruuug !" gelesen habe.
 
Ein bißchen Lästern sei erlaubt:
Was sagens eigentlich zu dem Schmankerl (auf Deutsch Leckerbissen), daß nur die Person als Verkehrstote zählt, die innerhalb 30 Tagen an den Unfallfolgen stirbt?
Ja, ja - die Zählweisen; einmal werden zu viel und dann wieder zu wenig eingerechnet.

Das ist zutreffend, aber ich glaube nicht, dass jemand mit dem Bildungsstand von Belair57 das gewusst oder überhaupt auch nur daran gedacht hat.
 
Bei uns ist jetzt auf dem Friedhof Maskenpflicht und 1,50 Abstandspflicht, las meine Frau vor.
Ich fragte sie: "Abstand zu wem?"
 
:mad:Nur keinen Untergriff auslassen.

Ich äußerte nur eine Vermutung. Und ich denke, sie ist zutreffend.
Dass du eine zutreffende Vermutung als Untergriff bezeichnen willst, ist keine Ruhmestat.

Aber stimmt, Untergriffe dürfen ja nur die Fanatiker anwenden. Siehst du das Monopol in Gefahr, auch wenn ohne Grund, steigt das Adrenalin hoch :D
 
1,50 Abstandspflicht
Frag dich lieber, in welche Richtung.
Hierzu wollte ich mit einem Beitrag antworten, der unter Nr. 1628 von mir verlinkt war, aber aktuell nur noch im 'Cache' gefunden werden konnte:
Zitat von KANTIG:
Die Frage ist, welche Qualität der Impfstoffe haben wird, wenn die bisherigen Zulassungsfristen (2 Bis 5 Jahre) unterschritten werden und welches Nutzen/Risiko in Kauf genommen wird.

https://www.ages.at/themen/arzneimittel/zulassung-von-impfstoffen/
Die größte Gefahr liegt meines Erachtens an der Anzahl der zu produzierenden Impf-Dosen im Milliardenbereich, die qualitativ alle 'gleichgeschaltet' sein müssten und alles andere als 'Individualpräparate' sind.

Meine Befürchtung ist offensichtlich, wenn ich feststelle, dass einem 'Mensch-Maschine-Riboviren-Schalter-Funktionsträgersystem' erbgenetisch "weit mehr als nur ein Korrektiv" zur Wiederherstellung des vorgeschädigten Immunsystems untergejubelt werden könnten!!!"
Zitat von Wortjan Sinner:
Wenn das Virus da ist, ...
Wo denn da..? Das "an sich" besondere mRNA-Virus entzieht sich jeder existenzphilosophischen Betrachtungsweise im Diesseits seiner Stoffwechselfreiheit seit Jahrmillionen, kennt also "an sich" weder Raum noch Zeit in der Unmittelbarkeit und braucht deshalb orientierungsfähige Meridiane, die zur Not vom Erstbeobachter - man verzeihe mir diese unbedarfte *Äquilogizität* - auch als Blödiane einsetzbar sind.
Zitat von Wortjan Sinner: ↑
....dann hält man gemeinsam in einem Sinne dagegen.
In einem Sinne? Das wäre doch untunlich undifferenziert unklug und entspräche weder einem demokratischen Föderalismus noch einer persönlichen ganz individuellen Meinung!

Da
wo es die meisten Virologen vermuten, nämlich in einem Wirt, (alles andere anzunehmen wäre ja Schwachsinn), da kann es theoretisch aber nur zu 2/16 = 1/8 = 12,5 % wirklich gefährlich werden, wobei die verschwörungstheoretische Schwankungsbreite einbezogen, dann exakt plus/minus 50 %, also zwischen 6,25 % und 18,75% Eintrittswahrscheinlichkeit liegt, je nach Stärke der Abwehrkräfte des individuellen Immunsystems, welches durch ein kollektives Bezusgsystem jeweils zur besseren oder schlechteren Hälfte ergänzt wird.

Von einem Organismus als Wirtsträger werden Schlummergene als Botschafter-Schlummervirus (mRNA) in einem Marker aufgenommen, der nicht unbedingt nur als einseitig wirkender "schlimmer Virus" gilt, dazu bedarf es weiterer Voraussetzungen.

Die hohe Politik, die sich von einem unsichtbaren Virus nicht gerne vorführen lassen will, möchte natürlich "ihr Bestes im Kampf gegen den Jenseits-Virus geben" und verkennt total, dass das besagte und betagte Virus im Diesseits dann gar nicht mehr wirkungsvoll über Quarantäne und Abstandsregeln - in einem "1,5 Lichtmeter-Radius-Kreisabstand" bekämpft werden könnte - oder gar bekämpft werden sollte!

Bernies Sage (Bernhard Layer)
 
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Muss man nicht. Wenn das Tragen von Masken an Ort A Pflicht ist, dann muss man sich nicht nur dann daran halten, wenn das Tragen auch an Ort B Pflicht ist.



Es gibt auch genug Alkolenker die glauben, sie wären keine Gefahr. Selbsteinschätzung, vor Allem von solchen Typen wie dir, ist keine verlässliche Gefahrenabwehr.


Habe ich schon gemacht, als ich "Verarschung ! Verarschung ! Betruuug !" gelesen habe.

Wenn am ungefählichen Ort A Maskenpflicht angeordnet wird und am gefählicheren Ort B nicht, dann ist das Willkür oder Inkonsistenz der verordnenden Behörde. Und ich fühle mich in beiden Fällen verarscht.
Und das zeigt wie gedankenlos fanatisch du bist, denn du unterstützt diese willkürlichen und inkonsistenten Verordnungen auch noch sehr engagiert.
 
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