Nach meinem Wissen ist die Verfassungswidrigkeit im jeweiligen Erkenntnis datumsmäßig fest gelegt und gilt nur für den Einzelfall und nicht rückwirkend. Bitte um begründeten Widerspruch zu meiner Meinung=Wissen.
Nebenbei:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungswidrigkeit#Situation_in_Österreich
Ich glaube, auch da hast du den Inhalt missverstanden. Da steht nur, ab wann die Aufhebung selbst gültig wird, und das entspricht dem Zeitpunkt, ab wann der Spruch rechtskräftig wird.
Das heißt nicht, dass rechtliche Folgen auf Grund des verfassungswidrigen Gesetzes nicht rückwirkend beeinflusst werden könnten.
Folgendes drastisches Beispiel:
1. Regierung führt verfassungsrechtlich am 1.1. die Todesstrafe wieder ein.
2. am 1.2. werden 2 Menschen zum Tode verurteilt.
3. die Hinrichtungen werden für 1.8. bzw 1.10. angesetzt
4. am 1.4. ruft jemand den VfGH an bezüglich Verfassungswidrigkeit der Todesstrafe an
5. am 1.7. kommt der VfGH zum Erkenntnis, dass die Todesstrafe verfassungwidrig ist, wobei dieses Erkenntnis am 1.9. kundgemacht wird
6. die Hinrichtung am 1.8. fände rechtens statt
7. die Hinrichtung am 1.10. wäre rechtswidrig. Auch wenn das Erkenntnis nach Verurteilung in Kraft tritt, hat das Erkenntnis doch Auswirkung auf weitere rechtliche Folgen, in dem Falle auf die geplante Hinrichtung
Bin jetzt kein Jurist, aber so interpretiere ich den Inhalt.