Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Wien
# Die österreichische Bundesregierung hat eine Ausgangsbeschränkung erlassen: Bitte bleiben Sie nach Möglichkeit in Ihrer Unterkunft und verlassen Sie diese nur, wenn es unbedingt nötig ist (z. B. Lebensmittel-Einkauf oder ein notwendiger Gang zur Apotheke).
# Unsere Tourist-Infos in der Innenstadt (Albertinaplatz), am Hauptbahnhof und am Flughafen Wien Schwechat bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
# Mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Banken, Drogerien, Postämtern und anderen Geschäften, die für die Grundversorgung zuständig sind, sind alle Geschäfte geschlossen.
# Alle Lokale sind geschlossen.
# Religiöse Veranstaltungen und Gottesdienste sind bis auf Weiteres ausgesetzt.
# Sehenswürdigkeiten wie Schloss Schönbrunn und der Wiener Stephansdom, Museen, Theater, Opernhäuser u.v.m. sind derzeit geschlossen und können nicht besucht werden.
# Bis auf Weiteres bleiben Parks geöffnet. Bitte halten Sie den vorgeschriebenen Abstand von mindestens einem Meter! In Wien sind die Spielplätze geschlossen.
# Die Bundesgärten (Schlosspark Schönbrunn, der Augarten, der Burggarten, der Volksgarten und der Belvederegarten) sind geschlossen und können nicht besucht werden.
# Der öffentliche Verkehr in Wien ist NICHT eingeschränkt.
# Der City Airport Train vom und zum Flughafen stellt den Betrieb ab 19. März 2020 ein. Die Flughafenbusse haben ihre Fahrpläne angepasst.
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Reisebeschränkungen
# Die Fluglinie Austrian Airlines stellt den regulären Flugbetrieb ab 19.3.2020 temporär (vorläufig bis 28.3.2020) ein. Die Flugzeuge von Laudamotion bleiben ab 17.3.2020 (bis inkl. 8.4.2020) am Boden.
# Einige Länder warnen derzeit vor Reisen nach Österreich. Bitte informieren Sie sich bei den entsprechenden Behörden Ihres Landes.
# Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Seite des Außenministeriums.
# Einreisestopp nach Österreich für Personen aus Italien, der Schweiz und aus dem Fürstentum Liechtenstein (Ausnahme: mit ärztlichem Attest). Der Passagierverkehr per Zug und Flugzeug ist eingestellt.
# Einreisestopp nach Österreich für Personen aus Großbritannien, den Niederlanden, der Ukraine und Russland.
# Die Grenzen zu Deutschland, Tschechien, Ungarn und der Slowakei sind geschlossen.
# Die österreichischen Botschaften und Konsulate haben den Visabetrieb eingestellt.
# Flugverbindungen aus China, Südkorea, Italien und Iran sind derzeit ausgesetzt. Zusätzlich sind auf Anordnung der österreichischen Bundesregierung Flüge aus Spanien, Schweiz, Frankreich, Großbritannien, Ukraine, Russland und Niederlande eingestellt. Umfassende Informationen auf der Website des Flughafens Wien
# Drittstaatenangehörige (Nicht-EU-BürgerInnen), die sich in den vergangen 14 Tagen in einem Risikogebiet (laut Liste des Gesundheitsministeriums) aufgehalten haben, müssen ihrer gebuchten Fluglinie vor Reiseantritt ein medizinisches Attest vorlegen. Genau geregelt ist die Absonderung von Infizierten oder Kontaktpersonen.
# Fluglinien müssen bei der Landung Passagiere aus Corona-Virus-Krisengebieten unverzüglich melden. Das gilt für jene Passagiere, die sich in den vergangenen 14 Tagen vor Reiseantritt in einem vom Außenministerium angeführten Gebiet mit Reisewarnung im Zusammenhang mit dem Auftreten des SARS-COV-2 aufgehalten haben und die auf einem Flughafen in Österreich gelandet sind. Wird eine Infektion bestätigt, müssen die Airlines "unverzüglich die gesamte Passagierliste" übermitteln, heißt es in der Verordnung zur Bekanntgabe von Flugpassagieren.
# Der Flughafen Wien stellt ab 18.3.2020 auf Notbetrieb um. Der Linienflugverkehr kommt durch Flugstreichungen weitgehend zum Erliegen. Der Betrieb am Flughafen Wien wird im erforderlichen Ausmaß aufrechterhalten: für die Konzentration auf Rückholungen österreichischer Staatsbürger und für die Aufrechterhaltung der Versorgung durch Frachtflüge, auch das General Aviation Center bleibt in Betrieb. Dadurch soll vor allem auch die Anlieferung wichtiger Güter, wie Medikamente oder dringend benötigte Waren, weiterhin ermöglicht werden.
# Ab 23.3.2020 reduzieren die ÖBB (Österreichische Bundesbahnen) den Personenverkehr. Alle Fahrgäste werden gebeten, sich unmittelbar vor Fahrtantritt nochmals genau über die aktuellen Verbindungen in ihrer Region zu informieren.
# Die EU schließt für 30 Tage ihre Außengrenzen. Das betrifft auch Länder ohne direkte EU-Außengrenzen wie Österreich, in denen Flüge aus Drittstaaten ankommen. Die Einreise nach Österreich von außerhalb des Schengen-Raumes auf dem Luftweg ist somit grundsätzlich untersagt. Das Einreiseverbot gilt für alle "nicht notwendigen Reisen".
# Stornierung von Urlaubsreisen: Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Vertragspartner!
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Verdacht auf Infektion
# Wenn Sie den Verdacht haben, sich infiziert zu haben, bleiben Sie bitte in der Unterkunft und meiden Sie Menschenansammlungen sowie öffentliche Verkehrsmittel.
# Rufen Sie die Gesundheits-Hotline 1450 an: Sie werden von medizinischem Fachpersonal telefonisch betreut und erhalten weitere Informationen.