denk-mal
Well-Known Member
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Total falsch würde ich sagen. Ich habe gut 20 Personen die Frage gestellt, warum sie sich Impfen ließen.FALSCH würde Muzmuz dazu sagen. Diese 70 Mio. haben freiwillig getan, was sie getan haben.
Nur 2 Personen sagten, dass sie es freiwillig getan haben, weil sie von der Impfung überzeugt wären.
10 Personen sagten, wegen der Freiheit, Urlaub, Sport, Spiel, Gaststätten Besuche, usw.
5 Personen ließen sich Impfen, weil ihr Arbeitgeber das von ihnen verlangte.
3 Personen ließen sich Impfen, weil sie es satt hatten sich täglich zu testen.
Nur 2 Pesonen aus meinem Kollegen-Kreis sind auch ungeimpft.
So gesehen stand hauptsächlich der Druck dahinter, wieder die alten
Freiheiten zu erlangen, bzw. der Zwang die Arbeitsstelle zu behalten.
Und warum plant die D Regierung Impfpflicht-Sanktionen: Von Zwangsimpfung bis zu 5 Jahre Gefängnis!?Disziplinieren wollte man die Übrigen, aber man ist davon abgekommen, weil das in funktionierenden Demokratien nicht durchsetzbar ist. In Russland drohen 15 Jahre Haft, wenn man beschreibt, was in der Ukraine vorgeht. Bei uns schreien "Freidenker", dass wir in einer Diktatur leben, weil die Politik Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreifen musste. Meine Wahrheit, deine Wahrheit…
https://unser-mitteleuropa.com/deut...-von-zwangsimpfung-bis-zu-5-jahre-gefaengnis/
Die Impfpflicht-Debatte in Deutschland reißt nicht ab, auch dank der sektenartigen Propaganda-Show von SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Obwohl die allgemeine Impfpflicht noch nicht beschlossen wurde, plant man von Seiten der linken Ampel-Koalition bereits die Sanktionsmechanismen für „Verweigerer“ – und die haben es in sich und stellen so manche Gesetzgebung
aus fernöstlichen Diktaturen in den Schatten.
Unter den Sanktionsmöglichkeiten wird festgehalten, dass man bei einem Vergehen gegen die Verordnung bis zu 25.000 € (!) Strafe zahlen muss und das mehrmals, sofern keine Impfung erfolgt.
Wer die Strafen nicht bezahlen kann oder „bewusst der Impfpflicht zuwiderhandelt“ kann mit bis zu fünf Jahren Haft (!) bestraft werden:
Weiters soll auch die künftige Zwangsimpfung „unter hohen Hürden“ ermöglicht werden:
„Wenn die Festsetzung eines Zwangsgeldes nicht zur Vornahme der Handlung durch den Pflichtigen führt, könnte diese nach dem Verwaltungsvollstreckungsrecht grundsätzlich auch durch unmittelbaren Zwang (§ 12 VwVG) vollstreckt werden. Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, Hilfsmittel oder Waffen. Kann ein Zwangsgeld beim Pflichtigen nicht eingebracht werden, so ist unter weiteren Voraussetzungen auch eine Ersatzzwangshaft möglich (§ 16 VwVG).“