KANTIG
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Bis zur gerichtlichen Feststellung (in Ö gilt das Unterbringungsgesetz), ob psychiych krank oder nicht, sind solche Patienten zu behandeln. Ich nehme an, daß schwerkranke Personen bis zum Abschluß des Verfahrens wahrschinlich gestorben sind, oder er/sie Behandlungsverweigerer ist danach speziell mit rein lebenserhaltener Obsorge unterzubringen. Sorry für diese nüchterene Sicht - ich weiß momentan keine andere "Vorgangsweise".Würdest du die Verantwortung übernehmen und einen hoch ansteckenden Covidkranken entlassen?"