Die Gertrude kauft morgen Tomaten.
Diesen Argumentationsversuch habe ich schon vorher bei dir erkannt und entsprechend beantwortet.
Du willst aber offensichtlich eine zweite Runde drehen. Von mir aus.
Wenn der Ungeimpfte erst zur potenziellen Gefahr wird, wenn er infiziert ist, wird der Geisterfahrer auch erst dann zur potenziellen Gefahr, wenn ein weiterer Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn ist. Und dies auch nur dann, wenn jener zweite nicht auch ein Geisterfahrer ist.
Die Gefahr ist bei Ungeimpften signifikant höher, und das reicht aus. Ob die Erhöhung nun bei 20, 50, 100 oder 1000% ist nebensächlich.
So wird man selbst dann als Alkolenker wegen Gefährdung bestraft, wenn man erst nachdem man unfallfrei zu Hause angekommen ist erwischt wird. Jeder erwischte Geisterfahrer wird gestraft, unabhängig davon, wie viele weitere Verkehrsteilnehmer zeitgleich mit ihm auf der Autobahn sind und dadurch konkret gefährdet waren.