Und was bist du, wenn du das diskriminieren, benachteiligen und ausgrenzen von Ungeimpften befürwortest ?
Du versuchst hier, so wie es für Populisten üblich ist, ihre feigen Aktionen und Gesinnungen mit der Opferrolle zu rechtfertigen.
Dazu schämst du dich nicht einmal, erhabene moralische Systeme wie Menschenrechte zu missbrauchen.
Artikel 2 des Staatsgrundgesetzes
"Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich."
Artikel 7 Bundes-Verfassungsgesetz
"(1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.
Artikel 14 Europäische Menschenrechtskonvention
"Der Genuss der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten ist ohne Benachteiligung zu gewährleisten, die insbesondere im Geschlecht, in der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, in den politischen oder sonstigen Anschauungen, in nationaler oder sozialer Herkunft, in der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, im Vermögen, in der Geburt oder im sonstigen Status begründet ist."
Diese Artikel sind wohl durchdacht und beschränken das Diskriminierungsverbot auf anerkannte identitätsstiftende Eigenschaften. Auch wenn es bei manchen Impfverweigerern so aussehen mag, ist die Verweigerung einer Impfung keine solche. Dass vor dem Gesetze alle Staatsbürger gleich sind heißt nicht, dass alle Personen im Konkreten das gleiche dürften oder gleich zu behandeln wären. Zum berechtigten Lenken eines Autos braucht man eine Lenkerberechtigung. Es ist keine unrechtmäßige Diskriminierung, wenn man Herrn A., Besitzer eines Führerscheins das Autofahren gestattet, während man es Herrn B., der nicht im Besitz eines solchen ist, untersagt. Die Gleichbehandlung gewährleistet Herrn B. das gleiche Recht ein Auto zu lenken wie Herrn A., wenn er ebenfalls so wie Herr A.- eine Lenkerberechtigung besitzt.
Insofern hilft dein Druck auf die Tränendrüse und der Panikschrei "Hilfe ! Hilfe ! Unterdrückung !" nicht. Impfverweigerer D. wird nicht auf Grund seines Geschlechtes, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politscher Anschauung, Herkunft oder Vermögen diskriminiert (diskriminieren heißt lediglich "unterscheiden"), sondern auf Grund seines -selbst gewählten- Impfstatus.
Oder, für dich ganz einfach formuliert:
Die Gleichbehandlung bezieht sich darauf, dass es keinen Unterschied machen darf WER ODER WAS DU ALS PERSON BIST. Was aber sehr wohl einen Unterschied machen darf und sogar muss ist, WAS DU TUST - oder auch unterlässt. Ebenso darf und muss es einen Unterschied machen, wer oder was du als Funktion bist. So kann ein und die selbe Tat je nach Funktion rechtliche (auch strafrechtliche) Unterschiede machen.