Belair57
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- 7.452
Pech gehabt - sagt man zu solchen Ausnahmefällen.
Ausnahmefälle ???:
https://www.clinicalmicrobiologyand...743X(21)00367-0/fulltext#.YPLZKoe9dR8.twitter
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Pech gehabt - sagt man zu solchen Ausnahmefällen.
Die sollen halt ihr Nichtwissen über die verschiedenen Konsequenzen glaubhaft machen - viel Glück.
Dieses dein Anspruchsdenken entspricht leider nicht der Wirklichkeit....denn die Gesellschaft hat einen Anspruch auf den Schutz ihrer Gesundheit.
Ja es sind Ausnahmefälle , die noch nicht durch/er/forscht sind.
und die Ansteckungsgefahr durch einen Geimpften weit geringer.
In Deutschland sind inzwischen dreiviertel der Erwachsenen vollständig geimpft. Rund 3,67 Mio. sind genesen. Die Übrigen lassen sich nach und nach impfen und die Impfgegner werden nach und nach auch zu den Genesenen zählen, sofern sie genug Glück hatten. Das Problem erledigt sich also bald von selbst.
Auch für diese Uninformiertheit gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.Und wie soll das in der Praxis durchgeführt werden ?
Was ist da nicht zu verstehen, wenn man die (qualitativen und quantitativen) Folgen, die von Ungeimpften ausgehen, de facto nicht kennt.So isses, und daher verstehen ich die Ängste und die Aufregung wegen der Ungeimpften nicht.
Wenn man diese Folgen nicht kennt, darf man dann hilfsweise diese streng genommen durch eine gesetzliche "Vor-Vermutung im Vor-Recht" nicht nur gesetzeswillkürlich sondern sogar dauerhaft beugen?.....wenn man die (qualitativen und quantitativen) Folgen, die von Ungeimpften ausgehen, de facto nicht kennt.
Ausgenommen vielleicht bei einem absolut unvermeidbaren Doppelverbotsirrtum?Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Was ist da nicht zu verstehen, wenn man die (qualitativen und quantitativen) Folgen, die von Ungeimpften ausgehen, de facto nicht kennt.
Prophylaktische Maßnahmen sind kein Willkürakt ohne konkrete Anlaß und ohne allgemeiner Betroffenheit.Wenn man diese Folgen nicht kennt, darf man dann hilfsweise diese streng genommen durch eine gesetzliche "Vor-Vermutung im Vor-Recht" nicht nur gesetzeswillkürlich sondern sogar dauerhaft beugen?