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Covid 19 in Österreich, Schweiz und Deutschland

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...denn die Gesellschaft hat einen Anspruch auf den Schutz ihrer Gesundheit.
Dieses dein Anspruchsdenken entspricht leider nicht der Wirklichkeit.

Reine Lippenbekenntnisse haben in der Regel schon prozessökonomisch keine juristisch nachhaltig durchsetzbare Konsequenzen, weil Treu und Glauben nach der jeweiligen Verkehrssitte beurteilt werden.

Ärzte repräsentieren nicht "die Gesellschaft" und sind immer nur freiwillig auf den Schutz der Gesundheit ihrer Patienten "privat" verpflichtet.

Die Anzahl der meldepflichtigen Krankheiten soll den gesunden Staat - aber nicht die kranke Gesellschaft - vor übermäßigen Ausgaben schützen.

Gesetzliche "Gesundheitsansprüche" müssen dezidiert bei der "Schuldnerkasse" beantragt und notfalls erstritten werden.

Der Anspruch auf den "Schutz ihrer Gesundheit" ist bei allen Bürgern gesetzlich genauestens eingeschränkt - sonst könnte ja jeder mit einer x-beliebigen Forderung daherkommen und zum Beispiel einen Gesundheitsschutz vor außerirdischen Virenangriffen verlangen! :D

Bernies Sage (Bernhard Layer)
 
Ja es sind Ausnahmefälle , die noch nicht durch/er/forscht sind.
Allerdings gibts Empfehlungen auch diese Ausnahmefälle zu
Further characterization of this vulnerable population may help to develop guidance to augment their protection, either by continued social distancing, or by additional active or passive vaccinations.
- allerdings werden auch diese Maßnahmen abgelehnt - also - was solls?
 
und die Ansteckungsgefahr durch einen Geimpften weit geringer.

Um wie viel geringer ??

In Deutschland sind inzwischen dreiviertel der Erwachsenen vollständig geimpft. Rund 3,67 Mio. sind genesen. Die Übrigen lassen sich nach und nach impfen und die Impfgegner werden nach und nach auch zu den Genesenen zählen, sofern sie genug Glück hatten. Das Problem erledigt sich also bald von selbst.

So isses, und daher verstehen ich die Ängste und die Aufregung wegen der Ungeimpften nicht.
 
.....wenn man die (qualitativen und quantitativen) Folgen, die von Ungeimpften ausgehen, de facto nicht kennt.
Wenn man diese Folgen nicht kennt, darf man dann hilfsweise diese streng genommen durch eine gesetzliche "Vor-Vermutung im Vor-Recht" nicht nur gesetzeswillkürlich sondern sogar dauerhaft beugen?:dontknow:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ausgenommen vielleicht bei einem absolut unvermeidbaren Doppelverbotsirrtum? ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist da nicht zu verstehen, wenn man die (qualitativen und quantitativen) Folgen, die von Ungeimpften ausgehen, de facto nicht kennt.

Aus rationaler Sicht verstehe ich diese Ängste nicht, vor allem nicht die Ängste der Geimpften.

Und den Ungeimpften mit Ängste rate ich, sich impfen zu lassen, weniger aus medizinischen Gründen, sondern nur wegen dem psychischen Komfort.
 
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