Bernies Sage
Well-Known Member
- Registriert
- 31. Oktober 2011
- Beiträge
- 23.139
Beim Virustest auch? Also wenn man schon einen Alkoholtest mit einem Virustest vergleicht und auf einen umgekehrten Proporz verweist, dann klingt das nicht gerade beruhigend.Der Alkoholtest ist eine Momentaufnahme und es ist bekannt, dass der Alkoholpegel stündlich sinkt. Beim Virus ist es genau umgekehrt,....
Passiert nicht das Gleiche bei einer bewusst aktivierten Impfprovokation mit den Blutkörperchen in der Blutbahn?..die Viruslast steigt nach der Infektion, weil sich das Virus im Rachen vermehrt.
Und eine solche 10-14-Tage dauernde Ansteckungsgewissheitsabfrage soll in einem pandemisch importierten Gesetzesvorrang dauerhaft in die nationalen Rechtsordnungen "testweise freiwillig" implementiert werden dürfen???Beim PCR-Test ist jedoch nicht bekannt, wann sich der Getestete infiziert hat, ob es wenige Stunden zuvor war oder schon vor einigen Tagen, denn nach einigen Tagen sinkt die Viruslast wieder. Das Virus hat über die Lunge und durch das Blut andere Organe befallen oder es wurde vom Immunsystem bekämpft.
Es ist also nicht schlimm, weil man den genauen Infektionszeitpunkt gar nicht kennen kann, zumal dieser mit dem Ausbruch einer möglichen Infektionskrankheit mit besonders schwerer Intensität rein gefahrentechnisch gar nicht gleichwahrscheinlich gleichsetzbar ist.Mit dem PCR-Test kann man zwar auch die Viruslast bestimmen, aber es ist aufwendiger und es macht auch keinen Sinn, denn man kennt – wie gesagt – den Infektionszeitpunkt nicht und diese Information wäre ohnehin überflüssig.
Schlimm ist, wenn für eine rückwirkende Schuldzuweisung "auf Verdacht mittels einer gesetzlich gar nicht exakt zutreffen könnenden Vor-Vermutung" dennoch eine Ordnungswidrigkeit als vorsätzlicher Verstoß gegen das ständig der Bearbeitung unterliegende Infektionsschutzgesetz (IfSG) "zum Schein" angedroht werden darf und bei Nichteinlassung und/oder nicht rechtzeitiger Zahlung einer Strafe das Gesetz sogar eine "echte" Erzwingungshaft durch das Ordnungsamt anzukündigen erlaubt.
Fazit: Auch der Virustest ist und bleibt also wie ein Alkoholtest immer eine "Momentaufnahme" .
Der evidenzbasierte Unterschied liegt in der Interpretation von Momentaufnahmen, die sehr unterschiedlich in die unmittelbare Zukunft weisen könnten und doch einen gemeinsamen Nenner vermuten lassen.
Es darf nämlich "organgesetzlich" vermutet werden, dass mit erheblicher Zunahme eines Alkoholspiegels eine nahezu ebenso mögliche Abnahme der Widerstandskraft des Gesamtorganismus einhergeht, also möglicherweise fehlende Antikörper den Organismus in einer entscheidenden Ansteckungsphase schwächen könnten.
Diesbezügliche "Party-Tests" unter wissenschaftlicher Aufsicht laufen übrigens schon.
Begrüßenswert bleibt festzustellen, dass der Trend ja ohnehin vom Energiegetränk allmählich durch die "Vitaminbombe" abgelöst werden könnte...
Bernies Sage (Bernhard Layer)
Zuletzt bearbeitet: