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Bundesheer im Innen-Dienst?

Ich denke nicht, dass hier ein "demokratischer Grundsatz" tangiert wird.
Die Abneigung gegen einen inneren Einsatz des Heeres mag aus der Historie stammen - das berührt aber keine demokrtischen Grundsätze. Wären demokratische Grundsätze auch tangiert, wenn Rettungspersonal bei Gelegenheit einen kleinen Hausbrand löscht, anstatt dies der dafür zuständigen Feuerwehr zu überlassen ?

Das Aufbegehren dagegen erinnert mich an einen Kellner in der Wüste, der einen Verdurstenden an die Vorschriften erinnert, nachdem er um Wasser fleht: "Bedaure, nicht mein Tisch !"
Also, bei uns gibt es z.B. eine Feuerwehr. Jeder Soldat kann außerhalb seines Dienstes auch bei einer "Freiwilligen Feuerwehr" teilnehmen. In einem militärischen Einsatz wird er eher einen Brand legen als löschen - wenn man Krieg kennt. Bei uns wird das Heer aber im Katastrophenschutz in Akutfällen eingesetzt, weil dort geeignetes Gerät und militärische Organisation effizienter ist. Da geht es aber nicht gegen Zivilisten sondern gegen Wassermassen, sturmgebrochene Bäume, Erdrutsche, Schneemassen auf Schutzhütten in den Bergen. Nicht einmal bei Verkehrskatastrophen dürfen Soldaten eingreifen, da dann die Versicherungsgesellschaften was dagegen haben würden. Ein modernes Sozial- und Wirtschafts-Wesen würde durch militärische Aktion nur gestört werden.


"...... aus der Historie stammen ....." - auf jeden Fall - die Geschichte soll uns lehren, damit wir nicht ewig dieselben Fehler machen. Wenn ein politisches System gesellschaftliche Situationen nicht mehr beherrschen kann, dann wird es mit Militär auch nicht mehr zu halten sein, ohne in Barbarei zurück zu fallen.
 
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....Da geht es aber nicht gegen Zivilisten....

.....Dem "ÖBH" (Österreichischen Bundesheer) obliegen die "militärische Landesverteidigung." Aber auch über den Bereich der "militärischen Landesverteidigung" hinaus der "Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit" und der demokratischen Freiheiten der Einwohner "sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt",was sowohl bewaffnet, als auch unbewaffnet erfolgen kann und sich sehr wohl auch gegen "Zivilisten" richten kann!.....

meint plotin
 
.....Dem "ÖBH" (Österreichischen Bundesheer) obliegen die "militärische Landesverteidigung." Aber auch über den Bereich der "militärischen Landesverteidigung" hinaus der "Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit" und der demokratischen Freiheiten der Einwohner "sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt",was sowohl bewaffnet, als auch unbewaffnet erfolgen kann und sich sehr wohl auch gegen "Zivilisten" richten kann!.....

meint plotin
wenn das so jetzt tatsächlich in der Verfassung steht, dann kann ich es wieder nur bestätigt finden, dass unser Staat ein Idiotenstaat geworden ist, wo man aus der Vergangenheit nichts lernt und man beim Frühstück immer einfach die Meinung den blökenden Massen anpasst.

Dafür leistet man sich auch ein Heer.
Die Aufgaben finde ich gut.
man leistet sich eben auch manchmal solchen blödsinnigen Luxus, wenn man meint, Polizei wäre zu stark kontrolliert und in der Handlung durch Gesetze eingeschränkt.
 
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