....."So weit so gut... ja"!!.....Angriffe auf Zivilisten sind zu verurteilen
.....Bei "vorliegen bestimmter" Umstände... nein!!.....sie sind gegen das Völkerrecht
.....Eine "mehr" als schwache "Abgrenzung bzw. Distanzierung" zu den "Gräueltaten" von Hamas!!.....egal welche Seite dies tut
meint plotin