Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
Perivisor schrieb:
[...] Pränatale Diagnostik ist in Europa weitgehend standardisiert
aufgeteilt in 3 Qualifikationsgruppen.
In Deutschland nach DEGUM Stufe I = jeder Gynäkologe, der Ultraschall erlernt hat
und ein zugelassenes Gerät benutzt: er soll in der Lage sein,
Normalität von Auffälligkeiten zu unterscheiden und im Falle von solchen
die Patientin zu einem Kollegen/in mit DEGUM Stufe II zu schicken.
Dort soll eine weiterführende Differenzierung möglicher Fehler und die Einleitung weiterer
Konsequenzen erfolgen, wie z.B. die Fruchtwasserpunktion mit genetischer Untersuchung.
Die DEGUM-Stufe III ist überwiegend universitär. Hier kommen die Möglichkeiten
invasiver Diagnostik und Therapie hinzu, wie Nabelschnurpunktion, Verödung von Blutgefäßen
der Placenta bei Zwillingskomplikationen und Infusion von künstlichem Fruchtwasser etc.
(Alles unter Ultraschallsicht).
[...]
Die Reparaturbedürftigkeit der derzeit geltenden Gesetze wird am folgenden Beispiel einer
Schadenersatzforderung deutlich (natürlich vorausgesetzt, dass die mir diesbezüglich übermittelten
Darstellungen korrekt sind):
Eine Schwangere wird von einem Gynäkologen (offenbar mit Qualifikation entsprechend DEGUM Stufe I)
untersucht. Der stellt Auffälligkeiten fest, und überweist die Schwangere zur weiteren Abklärung
an eine Klinik. Die Schwangere lässt die vorgeschlagenen Untersuchungen aber nicht durchführen.
Einige Wochen später empfiehlt der Gynäkologe erneut weitere Untersuchungen in einer Klinik,
und die Schwangere ignoriert erneut diese Empfehlungen.
Am Ende der Schwangerschaft wird die Frau schließlich von einem schwer behinderten Kind
entbunden, daraufhin klagt sie den Gynäkologen auf Schadenersatz.
Diese Verhaltensweise der Frau ist schon schwer zu begreifen,
aber das eigentliche Unfassbare kommt erst noch:
Der Klage dieser Frau wird in Erster Instanz auch stattgegeben
und der Gynäkologe wird zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet.
Da weiß man nun wirklich nicht mehr, wer mehr verrückt ist, die Klägerin oder der Richter.
Mir ist nicht bekannt, ob das erstinstanzliche Urteil von den übergeordneten Instanzen
bestätigt oder aufgehoben wurde, aber schon allein die Tatsache spricht Bände,
dass die bestehende Gesetzeslage ein solches Urteil überhaupt erst möglich macht.
Da ist offenbar sehr vieles schwammig und unpräzise formuliert,
und lädt zu haarsträubenden Fehlinterpretationen ein.
Einen Vorbehalt möchte ich allerdings noch anbringen:
Über den geschilderten Fall habe ich keine wie immer geartete Informationen aus erster Hand,
sondern ausschließlich Informationen auf dem Umweg über Massenmedien (primär aus TV-Reportagen
im ORF).
Da Medienmitarbeiter bekanntlich keine verlässlichen Transporteure von Information sind,
kann ich auch nicht ausschließen,
dass meine Meinungsbildung durch manipulativ verzerrte Darstellungen der Sachlage irregeleitet wurde.
Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.